Endgültige Entscheidung im Fall des Komapatienten Lambert?

Gericht macht erneut Weg für Behandlungsstopp frei

Seit Jahren beschäftigt der Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert die französischen Gerichte. Am Freitag urteilte der Kassationshof, dass die Wiederaufnahme der Behandlung am 20. Mai nicht rechtens war.

Autor/in:
Franziska Broich
Weiteres Urteil im Fall Vincent Lambert erwartet / ©  Harald Oppitz (KNA)
Weiteres Urteil im Fall Vincent Lambert erwartet / © Harald Oppitz ( KNA )

Im Fall des langjährigen Komapatienten Vincent Lambert aus Frankreich gab es viele Gerichtsentscheidungen, doch die am Freitag könnte eine der letzten gewesen sein. Der Kassationshof urteilte, dass das Berufungsgericht in Paris nicht die Kompetenz hatte, die Wiederaufnahme der Behandlung am 20. Mai anzuordnen. Zudem heißt es im Urteil, dass der Fall nicht mehr an einen neuen Richter geschickt werden kann. Die Entscheidung ist endgültig.

Behandlung kann sofort gestoppt werden

Nur wenige Minuten später teilte der Anwalt von Lamberts Frau, Patrice Spinosi, mit, dass die Behandlung ab sofort gestoppt werden kann. Es sei der "finale Punkt dieses Falls", zitiert die französische Zeitung "Le Monde" Spinosi.

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Ein französisches Ärzteteam hatte entschieden, die künstliche Ernährung des früheren Krankenpflegers am 20. Mai zu beenden. Während seine Frau den Schritt befürwortet, wollten seine katholischen Eltern dies verhindern.

Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und erreichten, dass das Pariser Berufungsgericht den Behandlungsstopp am 20. Mai rückgängig machte. Die Eltern fordern, dass die Entscheidung des Ausschusses abgewartet wird. Die Anwälte der Eltern argumentieren, dass Frankreich gegen internationales Recht verstoße, wenn es die Behandlung beende, ohne die Meinung des UN-Ausschusses abzuwarten.

Nichts ist sicher im Fall Lambert. Zu oft schienen der Gerichtsmarathon, die Konflikte zwischen den Familienmitgliedern, das Leben von Lambert am Ende. Zuletzt am Morgen des 20. Mai, als auf Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts die Behandlung gestoppt, doch dann abends wieder aufgenommen wurde.

Lamberts Mutter, Viviane Lambert, lässt unterdessen nichts unversucht. Sie will am Montag vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf sprechen. Zudem fordern sie, dass Lambert in ein Krankenhaus verlegt wird, das auf Wachkoma-Patienten spezialisiert ist.

Sollte es zum Behandlungsstopp kommen, drohten die Anwälte der Eltern von Lambert, Jean Paillot und Jerome Triomphe, gegen die Verantwortlichen wegen "Mordes" gerichtlich vorzugehen. "Frankreich ist entehrt", sagten sie laut dem Sender "Franceinfo".

Hinter der Familie liegt ein Gerichtsmarathon. Im Juni 2014 hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015. Doch das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte sich, die Behandlung einzustellen. Daraufhin ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an.

Diese fand unter Leitung des Arztes Vincent Sanchez statt und kam 2018 zu dem Urteil, dass die Behandlung Lamberts beendet werden könne. Doch auch gegen diese Entscheidung gingen die Eltern vor. Im April 2019 urteilte das oberste Verwaltungsgericht, dass die Entscheidung des medizinischen Teams um Sanchez rechtens sei.

Papst meldete sich zu Wort

Auch Staatspräsident Emmanuel Macron, mehrere französische Bischöfe sowie Papst Franziskus meldeten sich zu Wort. Der Papst schrieb via Twitter: "Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende." Man dürfe "der Wegwerfkultur keinen Raum" geben.

Hinter dem Fall Lambert steht ein moralisches Dilemma: Soll ein Mensch ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins weiterernährt werden? Der Vatikan unterscheidet zwischen aussichtsloser Therapie und dem Grundrecht auf Nahrung und Wasser.

Die Leiter der beiden zuständigen Kurieneinrichtungen, Erzbischof Vincenzo Paglia und Kardinal Kevin Farrell, folgen der Linie der Glaubenskongregation. Sie nennt die Grundversorgung von Koma-Patienten "ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Behandlung". Im Unterschied zu einem Ernährungsabbruch sieht die Kirche einen Therapieverzicht unter gewissen Umständen als moralisch erlaubt an - und zwar wenn medizinische Maßnahmen "nur eine kurze und schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken würden".


Vivianne Lambert (m.), Mutter des Komapatienten Vincent Lambert, geht an der Spitze des Marsches für das Leben (Archivbild) / © P.Razzo (KNA)
Vivianne Lambert (m.), Mutter des Komapatienten Vincent Lambert, geht an der Spitze des Marsches für das Leben (Archivbild) / © P.Razzo ( KNA )
Quelle:
KNA