Die Liste gibt es seit Ende Juli. Im September lagen demnach 215 Einträge vor. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage. Nach dem Start gab es zunächst 87 Einträge von Ärzten.
Aktuell befänden sich auf der Liste Einträge aus allen Bundesländern, heißt es weiter. Die Liste befinde sich aber noch im Aufbau. Die Bundesärztekammer (BÄK) habe zugesagt, das Verzeichnis zeitnah zu ergänzen. Weitere Ärzte hätten bereits ihre Aufnahme beantragt. Die BÄK und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) haben sich danach in einem Schreiben direkt an mehr als 12.500 Frauenärzte gewandt und über die Liste informiert.
Kompromiss im Fall des Paragraf 219a
Nach Schätzungen gibt es bundesweit 1.200 Praxen, die Abtreibung durchgeführen. SPD, Grüne, Linke und FDP wollten den Paragrafen nach der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017 abschaffen oder mindestens stark reformieren; die Union wollte daran festhalten. Im Februar einigte sich die große Koalition auf einen Kompromiss. Dieser sieht eine Lockerung und das Erstellen der Liste durch die BÄK vor.
Die katholische Kirche hält die Änderung des Werbeverbots für Abtreibungen für "überflüssig". Frauen könnten "bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, im Januar der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Kopp erklärte, zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens sei eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse. "Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben", so der Sprecher der Bischofskonferenz weiter.