Damit würden für die 700 Körperschaften der Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) einheitliche erweiterte Regeln gelten, sagte Vizepräses Christoph Pistorius am Mittwoch vor Journalisten in Düsseldorf. Das Gesetz werde der Landessynode im Januar zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach dem Entwurf werden alle Kirchenmitarbeiter verpflichtet, vor Beschäftigungsbeginn und dann im Fünf-Jahres-Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das solle auch für Ehrenamtliche gelten, wenn ihre Arbeit stark mit dem Kontakt zu Minderjährigen verbunden sei. Weiter solle festgeschrieben werden, dass Mitarbeiter einen Verdacht auf sexuelle Gewalt melden müssen. Sämtliche Einrichtungen der Kirche müssen Schutzkonzepte erarbeiten. Für wegen Missbrauchs verurteilte Personen solle ein Einstellungsverbot gelten.
Gesetz folgt Richtlinien der EKD
Das Gesetz folgt laut Pistorius den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bereits 2003 habe die rheinische Landeskirche ein verbindliches Verfahren etabliert, wie mit dem Verdacht auf Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung umzugehen ist. Dieses sei inzwischen mehrfach überarbeitet worden. Das Gesetz stelle nun einen folgerichtigen Schritt für den Schutz vor sexueller Gewalt dar.
Die Täter dürften auf keinen Fall durch ihr Amt vor strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt werden, so der Vizepräses. Gegen das Wegschauen und die Verharmlosung von sexueller Gewalt müsse vorgegangen werden.
Landessynode im Januar 2020
Die Landessynode vom 12. bis 16. Januar 2020 in Bad Neuenahr befasst sich auch mit dem Thema Diakonie und dem Verhältnis zum Judentum. Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Abraham Lehrer, wird zu einem Grußwort an die 206 Delegierten erwartet.
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst weite Teile Nordrhein-Westfalens, des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlands sowie zwei Kirchenkreise in Hessen. Mit rund 2,5 Millionen Mitgliedern ist sie die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).