Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat die Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten begrüßt.
Die Instruktion von Papst Franziskus sei "der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde", sagte der Trierer Bischof am Dienstag in Bonn. Die Entscheidung ermögliche eine größere Transparenz und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.
Ackermann verwies darauf, dass der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, diese Änderung bereits im vergangenen Jahr bei einem Vortrag an der Päpstlichen Universität Gregoriana gefordert habe.
Ein von Papst Franziskus verfügtes Gesetz schaffte am Dienstag die bisher geltende strengste Verschwiegenheitspflicht bei kirchlichen Strafrechtsverfahren wegen Sexualdelikten ab. Damit können unter anderem Opfer nicht zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der weltlichen Justiz erleichtert. Das Beichtgeheimnis bleibt weiterhin streng geschützt.
Deutsche Katholiken begrüßen Abschaffung von Schweigepflicht
Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte den Schritt des Papstes. Präsident Thomas Sternberg erklärte auf Anfrage, es handele sich um "einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz in kirchlichen Verfahren und in der Zusammenarbeit mit staatlicher Rechtsprechung". Damit sei eine wichtige Forderung des Anti-Missbrauchsgipfels von Beginn dieses Jahres umgesetzt.
"Für die Opfer von Missbrauch ist es von großer Bedeutung, nun auch Informationen über die kirchlichen Strafen erhalten zu können", betonte Sternberg. "Die Kirche beweist damit ihren Willen, konsequent den Weg der Aufklärung, der Opferorientierung und der Prävention fortzusetzen."
Kirchenrechtler: Aufhebung von Schweigepflicht "epochal"
Die Aufhebung des "päpstlichen Geheimnisses" in Missbrauchsverfahren ist nach Worten des früheren kirchlichen Chef-Strafverfolgers für Missbrauchsdelikte, Erzbischof Charles Scicluna, eine "epochale" Entscheidung. Bislang hätten Opfer nicht einmal das Recht gehabt, das Urteil über ihren Täter zu erfahren, sagte der maltesische Erzbischof dem Internetportal "Vatican News" (Dienstag).
Das neue Gesetz gebe katholischen Bistümern beispielsweise die Möglichkeit, ihre Unterlagen zu sexuellem Missbrauch der staatlichen Justiz zur Verfügung zu stellen, sagte Scicluna. Dies bedeute nicht, dass alle Akten öffentlich würden. So betone die betreffende Instruktion auch das Recht aller Beteiligten auf Wahrung des guten Rufs, ihres Ansehens und ihrer Privatsphäre.
Bei einem internationalen Kinderschutzgipfel im Vatikan im vergangenen Februar sei über die Geheimhaltungsauflage als "Behinderung einer berechtigten Information der Opfer und der Allgemeinheit" gesprochen worden, sagte der Kirchenrechtler.Mitteilungen seien blockiert worden, weil das "päpstliche Geheimnis" die höchste Geheimhaltungsstufe im kirchlichen Recht darstelle.
Der maltesische Geistliche Scicluna war von 2002 bis 2012 an der römischen Glaubenskongregation für die Verfolgung von Missbrauchsdelikten zuständig. Seit 2015 ist er Erzbischof von Malta. 2018 entsandte Papst Franziskus ihn nach dem Missbrauchsskandal in Chile als Sonderermittler in das lateinamerikanische Land.
Kinderschutzexperte lobt Aufhebung des "Päpstlichen Geheimnisses"
Der deutsche Psychologe und Kinderschutzexperte Hans Zollner hält die Aufhebung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei Verfahren gegen sexuellen Missbrauch für einen "großen Durchbruch". Nun sei von höchster Stelle klar, "dass jede kirchliche Stelle entsprechende Akten auf Anfrage an die legitimen staatlichen Ermittlungsbehörden herausgeben muss", sagte Zollner am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Ob päpstliche Kurie oder Bistumsverwaltung - alle müssten kooperieren.
In vielen Ländern - etwa in den USA - sei das schon länger der Fall, so der Präsident des Kinderschutzzentrums an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Dennoch hätten zuletzt immer noch einzelne kirchliche Funktionsträger eine solche Zusammenarbeit mit dem Hinweis auf das Päpstliche Amtsgeheimnis verweigert. Dies sei zum Teil auch in Fällen geschehen, in denen Unterlagen gar nicht der höchsten kirchlichen Geheimhaltungsstufe unterlagen.
Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch vom "Päpstlichen Geheimnis" auszunehmen, habe unter anderem die Päpstliche Kinderschutzkommission schon früher angeregt, so Zollner weiter. Doch erst der Krisengipfel, den der Papst Ende Februar nach Rom einberufen hatte, habe die Forderung noch einmal bekräftigt. Dabei habe Franziskus durchaus Widerstände überwinden müssen.
In gleicher Weise lobte Zollner, der auch Mitglied der Kinderschutzkommission ist, die Anhebung des Opferschutzes im kirchlichen Strafrecht im Fall von Kinderpornografie. Dieses hob der Vatikan von 14 auf 18 Jahre an.
Auch die offizielle Zulassung von Kirchenjuristen, die keine Kleriker sind, zu entsprechenden Strafverfahren ist nach Aussage Zollners ein Fortschritt. Damit würden bereits früher erfolgte Initiativen bestätigt, in denen Bischöfe vereinzelt Nicht-Kleriker für Aufgaben in kirchlichen Prozessen beauftragten.
Opfervereinigung begrüßt Abschaffung von Schweigepflicht
Der Sprecher der Opfervereinigung "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, hat die Abschaffung des Päpstlichen Geheimnisses begrüßt. Es handle sich um einen "großen symbolischen Akt", sagte Katsch am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Entscheidend sei nun, wie die Instruktion vor Ort umgesetzt werde.
Katsch betonte, für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sei der päpstliche Schritt von großer Bedeutung. Wenn die Archive geöffnet würden, gebe dies den Opfern auch die Möglichkeit, vor weltliche Gerichte zu ziehen. "Es gibt keine Ausrede mehr an dieser Stelle", so Katsch.
Kirchenrechtlerin Wijlens hoch erfreut über Papst-Entscheidung
Die von Papst Franziskus verkündete Abschaffung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten ist nach Meinung der Erfurter Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens ein großer Schritt für die Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche. Die Rechte der Opfer von Missbrauch und auch die Rechte der Zeugen würden gestärkt, sagte die Professorin, die auch Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission ist, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Erfurt. Der Papst zeige, dass er es ernst meine mit der Bekämpfung des Missbrauchs.
Die Päpstliche Kinderschutzkommission habe sich in den vergangenen Monaten sehr für einen solchen Schritt eingesetzt; sie selber freue sich sehr über die Entscheidung, betonte Wijlens. Sie sprach von einem Balanceakt zwischen Opferschutz und Aufklärung.
Viele Opfer hätten Angst, bei Bekanntwerden von Missbrauch in der Öffentlichkeit zum zweiten Mal traumatisiert zu werden. Die Neuregelung garantiere ihnen Vertraulichkeit. Zugleich erteile sie jeder Vertuschung eine Absage. Es gebe kein Verbot mehr, Missbrauchstaten bei staatlichen Behörden zu melden.
Wijlens verwies darauf, dass der lateinische Begriff "sub secreto pontificio" oft mit "päpstlichem Geheimnis" übersetzt worden sei. Es gehe aber um "Vertraulichkeit" und nicht um Geheimniskrämerei, betonte sie. Das habe der Papst klar gestellt.
Als wichtigen und symbolträchtigen Akt bezeichnete der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke den von Papst Franziskus verfügten Schritt. Damit sei aus der "hermetischen Mauer" der päpstlichen Geheimhaltung ein Stein herausgebrochen worden, sagte Lüdecke auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Künftig könnten staatliche Anzeigenpflichten bei Missbrauch eingehalten werden, ohne mit dem Kirchenrecht in Konflikt zu kommen, fügte er hinzu. Auch könne der Vatikan bei Rechtshilfeersuchen anderer Staaten nicht mehr einfach auf das Päpstliche Geheimnis verweisen.
Skeptisch zeigte sich der Theologe allerdings mit Blick auf die Praxis. Ob damit wirklich mehr Transparenz erreicht werde, werde sich erst bei der konkreten Umsetzung zeigen.
Missbrauchsopfer: Schluss mit Ausreden von Bischöfen
Auch einer der Wortführer im Kampf gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche, der Chilene Juan Carlos Cruz, hat die Aufhebung des "Päpstlichen Geheimnisses" in Missbrauchsverfahren begrüßt. Jetzt sei Schluss mit den Ausreden von Bischöfen; künftig müssten Unterlagen an zivile Justizbehörden übergeben werden, so Cruz am Dienstag auf Twitter. Er sprach von einem "wichtigen Tag für die Transparenz und für die Gerechtigkeit für die Opfer".
Nun könne man "kriminelle Pfarrer und Bischöfe entlarven, die vorher unter dem Vorwand des 'Päpstlichen Geheimnisses' agierten und die Justiz blockierten", schrieb Cruz weiter. Diese Neuerung verdanke sich den Überlebenden sexuellen Missbrauchs, die in ihrem Kampf nicht nachließen.
Juan Carlos Cruz half gemeinsam mit Jose Andres Murillo und James Hamilton den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Chile an die Öffentlichkeit zu bringen. Die drei waren als Jugendliche von dem inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester Fernando Karadima missbraucht worden. Im Frühjahr 2018 traf sich Papst Franziskus mit den Männern mehrere Tage im Vatikan, um über Ursachen und Konsequenzen des Skandals zu sprechen.