"Es kann ja nicht sein, dass wir die Mitglieder der Kirche auf der einen Seite ausspielen gegen die Betroffenen." Letztere würden in ein schiefes Licht gerückt und zu Bittstellern gemacht. Deshalb wolle er sich an der Debatte nicht beteiligen, so der Bischof.
Laien erwarten Ergebnisse
Der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken in der Diözese, Michael Wolf, sagte, die Laien erwarteten Ergebnisse, "die den Opfern, aber auch den Ortskirchen gerecht werden, ohne die Gemeinden und deren Zusammenleben zu gefährden". Die derzeit diskutierte Forderung nach pauschalem Schadensersatz stelle "eine finanzielle Bedrohung für viele Diözesen" dar.
Jung sagte, er erwarte im Sommer Ergebnisse zu dieser Frage. Dies gelte auch für einheitliche Standards bei der Aufarbeitung, zu der sich dann die jeweiligen Bistümer verpflichteten. Der unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, habe den Bischöfen dazu zuletzt umfangreiche Vorschläge gemacht. Auch einheitliche Leitlinien zur Führung der Personalakten erwarte er bis Sommer, so der Bischof.
Arbeitsgruppe zu Standards kirchlicher Finanzverwaltung
Des Weiteren soll Bischof Jung mit einer Arbeitsgruppe des Verbands der Diözese Deutschlands (VDD) ein Regelwerk zum Thema "Good Governance" erarbeiten. Dies könne dann Leitlinie für die deutschen Bistümer sein, sagte Jung als Leiter am Mittwoch vor Journalisten weiter. Es gehe darum, die Leitungs- und Aufsichtsgrundsätze in den Bistümern soweit wie möglich zu vereinheitlichen und dabei heutige Standards der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Dies müsse aber mit den kirchenrechtlichen Vorgaben abgeglichen werden, "was gar nicht so einfach ist".
Kernfragen seien, wie Leitungs- und Aufsichtsgremien aufgestellt sein müssten und wie Risikomanagement funktionieren könne. Hier wolle man auch Vorgaben aus der Wirtschaft einbeziehen, sagte Jung. Er sei zuversichtlich, dass die Arbeitsgruppe zum Sommer einen ersten Entwurf einer Arbeitshilfe vorlegen könne. Ihre Gründung sei eine Reaktion auf die Finanzskandale der vergangenen Zeit und Konsequenz aus der Selbstverpflichtung der Bistümer zu mehr finanzieller Transparenz, so der Bischof.
"Good Governance" ist ein Fachbegriff aus der entwicklungspolitischen Debatte der 1990er Jahre und lässt sich übersetzen mit "gute Regierungsführung". Dabei gehe es nicht nur um die Effizienz von Verwaltungshandeln, sondern zunehmend auch um die Eindämmung von Korruption und Vetternwirtschaft, schreibt der Hallenser Wirtschaftswissenschaftler Martin Klein im "Gabler Wirtschaftslexikon".