Derzeit diskutieren die Bischöfe über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte.
Ackermann: Zunächst müssen Täter einstehen
In der ZDF-Sendung Berlin direkt (Sonntag) sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deuschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, die Bischöfe müssten entscheiden, was realistisch sei und was in die gesamtgesellschaftliche Situation passe. Zudem sollten auch die Ordensgemeinschaften eingebunden werden. Damit wollten die Bischöfe auch dem Wunsch von Betroffenen entsprechen, eine bundesweit einheitliche und transparente Lösung vorzulegen.
Mit Blick auf die Debatte um eine Verwendung von Kirchensteuern sagte der Trierer Bischof, zunächst müssten die Täter einstehen. "Wo das nicht mehr möglich ist, da tritt die Kirche ein; dann muss man gucken, was die Quellen sind, aus denen sich die materielle Anerkennung speist." Im Herbst hatte der Bischof mit Äußerungen Proteste ausgelöst, zur Finanzierung könnten auch Kirchensteuermittel verwendet werden, und die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht.
Vermögen letztlich Gelder der Kirchenmitglieder
Dazu sagte er jetzt, es sei klar, dass die Zahlungen aus dem Vermögen der Kirche genommen werden müssten. Alle Vermögensarten aber, egal ob Kirchensteuern, Vermögen oder Erträge aus anderen Quellen, seien letztlich Gelder der Kirchenmitglieder. Der Bischof warnte davor, beim Thema Missbrauch weniger aufmerksam zu sein. Nach zehn Jahren gebe es eine gewisse gesellschaftliche Tendenz zu nachlassender Achtsamkeit. Dem müsse man entgegentreten.
Zuvor hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Kirche wegen ihres Umgangs mit den Missbrauchsfällen kritisiert. Sie forderte die Bischöfe auf, den Staatsanwaltschaften Zugang zu allen Akten zu gewähren. "Unsere Strafprozessordnung kennt kein Geheimarchiv, wie von der Kirche oftmals benannt" betonte sie im ZDF. Das Kirchenrecht breche nicht die Strafprozessordnung. Weiter plädierte sie für eine schnelle Entschädigung der Missbrauchsopfer.