So heißt es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. "Zu behaupten, der Fötus sei keine Rechtsperson, ignoriert die Realität, dass genetisch ein einzigartiges menschliches Leben entstanden ist, das weder das der Mutter oder das des Vaters ist."
Das neuseeländische Parlament hatte am Mittwochabend mit 68 zu 51 Stimmen eine Reform des Abtreibungsrechts beschlossen.
Künftig keine Straftat mehr
Schwangerschaftsabbruch ist demnach künftig keine Straftat mehr und kann ohne rechtliche Einschränkungen sowie ohne Pflichtberatung in den ersten 20 Schwangerschaftswochen vorgenommen werden. Das Parlament lehnte mehrheitlich die Forderung der Abtreibungsgegner ab, die Reform durch eine Volksabstimmung zu entscheiden.
Nach bislang geltendem Recht waren Abtreibungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen waren nur möglich, wenn zwei voneinander unabhängige Ärzte abtreibungswilligen Frauen bescheinigten, dass ihnen schwere körperliche oder mentale Schäden drohen. Auch bei einer möglichen Schwerstbehinderung des Kindes durfte eine Schwangerschaft beendet werden.