Diese Regel gelte für alle Religionsgemeinschaften. Die am Donnerstag in Kraft getretene allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit könne erst aufgehoben werden, wenn es einen Impfstoff gebe, so der Regierungschef. Auch in Kirchen müsse ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Geistliche sind während Messen und Seelsorgearbeit von dieser Vorschrift ausgenommen.
Forderung nach mehr Gottesdienstbesuchern
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislaw Gadecki, hatte sich für die Zulassung von noch mehr Menschen in Kirchen ausgesprochen. In einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Morawiecki schlug er eine Person pro neun Quadratmetern vor.
Im März hatte die Regierung religiöse Feiern mit mehr als 50 Personen verboten. Wenig später beschränkte sie die Zahl der Teilnehmer auf fünf. In Polen sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums 7.918 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert; 314 Corona-Patienten sind gestorben (Stand: Donnerstagabend).