In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ein Flickenteppich bei der Öffnung von Gottesdiensten für die Allgemeinheit ab. Die fünf katholischen Bistümer in NRW können ab dem 1. Mai Gottesdienste unter Auflagen in ihren Kirchen zulassen, wie der Leiter des Katholischen Büros, Antonius Hamers, am Freitag in Düsseldorf erklärte. Landesregierung und Diözesen hätten sich auf Eckpunkte geeinigt, die jedes Bistum für sich verfeinere. Die evangelischen Landeskirchen in NRW wählen unterdessen ein anderes Vorgehen.
"Ich freue mich sehr, dass wir ab dem 1. Mai wieder gemeinsam Gottesdienst feiern können", erklärte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. "Wir werden damit sehr verantwortungsbewusst umgehen."
Zugangsbeschränkungen
Laut Eckpunktepapier zwischen Landesregierung und katholischen Diözesen soll in den Kirchen der Zugang beschränkt und Plätze zugewiesen werden, so dass Abstand zwischen den Besuchern garantiert werde. Familien sollen nicht getrennt werden. Die Bistümer einigten sich einer weiteren Vorlage zufolge untereinander darauf, dass sich die Zahl der Teilnehmer nach der Größe des Raumes richte. In anderen Bundesländern gibt es festgelegte Höchstzahlen; in Sachsen etwa dürfen maximal 15 Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen.
In NRW sollen die katholischen Gottesdienste den Angaben zufolge im Hauptschiff der Kirchen stattfinden. Trauergottesdienste seien möglich. Bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Hochzeiten sowie Diakonen- und Priesterweihen müssten die Gemeinden besonders auf eine Einhaltung der Regeln achten. "Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe", steht in dem Papier.
Markierungen für Abstand
Vor den Kirchen sollen laut Vorlage Abstände zum Anstehen markiert werden. Wenn möglich soll es getrennte Ein- und Ausgänge geben und die Räume gut gelüftet werden. Weihwasserbecken bleiben leer, die Körbe für die Kollekte gehen nicht durch die Reihen und die Gläubigen bringen möglichst ihr eigenes Gesangbuch mit. Die Kommunionausteiler müssen sich die Hände desinfizieren. Zudem empfehlen die Bistümer Gottesdienste im Freien sowie Live-Übertragungen ins Internet, "damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können".
Auch die evangelischen Landeskirchen in NRW haben Auflagen zur Öffnung ihrer Gottesdienste ausgearbeitet. Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) möchte jedoch die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder kommende Woche abwarten, bevor sie Empfehlungen macht, erklärte Sprecher Wolfgang Beiderwieden. Die Evangelische Kirche in Westfalen hingegen lässt ihre Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ab dem 3. Mai verantwortlich zum Gottesdienst einladen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hatten die christlichen Kirchen sowie jüdische und muslimische Gemeinden in NRW religiöse Zusammenkünfte untersagt. Die Landesregierung hatte Gottesdienste ihrerseits nicht verboten, sondern sich auf die Zusagen der Gemeinschaften verlassen.