Die katholische und evangelische Kirche haben sich gegenüber dem Freistaat dazu verpflichtet, die Kirchentüren offen zu halten. Sitze und Laufwege müssen markiert werden, für den Ablauf stellen die Gemeinden Ordnungsdienste.
Keine Chöre und Blasinstrumente
"Reduzierter Gemeindegesang" sei möglich, aber keine Chöre. Auch kämen keine Blasinstrumente zum Einsatz. Platzkarten seien nicht erforderlich. Sollte der Andrang die Höchstzahl der zugelassenen Teilnehmer übersteigen, ist ein Anmeldeverfahren notwendig. Mikrofone dürfen nur von jeweils einer Person benutzt und müssen anschließend desinfiziert werden. Das gilt auch für die liturgischen Geräte wie Kelche und Hostienschalen.
Ehrenamtliche kontrollieren die Ausführung
Viel Verantwortung kommt den Bestimmungen zufolge auf Ehrenamtliche zu. Die Ordner müssen nicht nur den Eingang kontrollieren, sondern auch vor, während und nach dem Gottesdienst auf die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern unter den Teilnehmern achten. Außerdem haben sie dafür zu sorgen, dass es weder vor noch nach dem Gottesdienst zu Ansammlungen vor der Kirche kommt. Die sieben katholischen Bistümer wollen innerhalb dieses Rahmens für ihre Pfarrgemeinden noch Ausführungsbestimmungen erlassen.
Die evangelische Landeskirche empfiehlt, auch in große Kirchen «in der ersten Phase des Wiedereinstiegs in das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten» nicht mehr als höchstens 80 Teilnehmer einzulassen. Die Kirchenvorstände sollten Teams benennen, die nach einer Einweisung das Sicherheitskonzept "freundlich und bestimmt umsetzen".
Zurückhaltung beim Abendmahl
Bei der Feier des Abendmahls wird vorerst zu Zurückhaltung geraten, "weil hier die Gefahr der Infektion besonders groß ist". Statt langer Gesänge, für die eine Mund-Nase-Bedeckung keinen zuverlässigen Schutz biete, sei es möglich, die Lieder zu summen oder auch zu sprechen. Der Prediger sollte zur Gemeinde etwa zehn Meter Abstand halten.