Die traditionellen Umzüge seien "grundsätzlich zulässig", zitiert die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Dienstag) aus einem Schreiben des NRW-Gesundheitsministeriums an die Kommunalen Spitzenverbände.
"Wir wollen den Kommunen, den Veranstaltern und den Teilnehmern der Martinsumzüge Sicherheit geben", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Zeitung. Die Umzüge seien zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen bis dahin nicht maßgeblich verschlechtern sollte.
Entscheidungen stets vor Ort getroffen
Im Gegensatz zu geschlossenen Räumen gebe es im Freien deutlich geringere Infektionsrisiken, sagte Laumann weiter. Wenn die Veranstalter hier vernünftige Konzepte vorlegten und sich die Teilnehmer etwa an die Mindestabstandsregeln hielten, "kann man die Züge aus meiner Sicht stattfinden lassen".
Die Städte dürften jedoch Martinszüge auch begründet absagen oder einschränken. Die Entscheidungen würden stets vor Ort getroffen. Denkbar sei laut Landesregierung zum Beispiel der Verzicht auf ein Martinsfeuer nach dem Umzug, um zu vermeiden, dass sich viele Menschen an einem Ort versammeln.
Am Martinstag, der am 11. November begangen wird, veranstalten Gemeinden, Kindergärten und Schulen Sankt-Martins-Umzüge. Der Martinstag erinnert an den im November des Jahres 397 gestorbenen Bischof Martin von Tours, der Kranke geheilt haben soll und als Wohltäter gilt.