Polens Verfassungsgericht verbietet Abtreibung kranker Föten

Gesetzeslage verfassungswidrig

Schwangerschaftsabbrüche sind in Polen nun fast vollständig verboten. Frauen dürfen nur noch abtreiben, wenn ihre Gesundheit gefährdet ist oder sie vergewaltigt wurden. Kritik kommt unter anderem vom Europarat.

Autor/in:
Oliver Hinz
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

Das höchste polnische Gericht hat Abtreibungen von unheilbar kranken Föten für verfassungswidrig erklärt. Die seit 1993 geltende Gesetzeslage, die Schwangerschaftsabbrüche in diesen Fällen zulässt, verstoße gegen den von der Verfassung garantierten Schutz des Lebens, entschieden die Richter am Donnerstag mit großer Mehrheit. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.

Mehr als 100 der 460 Abgeordnete des Unterhauses (Sejm) hatten das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Es erlaubt den Abbruch einer Schwangerschaft auch, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung "mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere und irreversible Beeinträchtigung des Fötus oder eine unheilbare, das Leben bedrohende Krankheit" festgestellt wurde.

Debatte um Abtreibungen und Gesetzeslage

Die Antragsteller von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der oppositionellen ultrarechten Konföderation argumentierten, das verstoße gegen die Artikel 30 und 38 der Verfassung. Sie garantieren, dass die Würde des Menschen "ihm angeboren und unveräußerlich" sei und die Republik Polen "jedem Menschen rechtlichen Schutz des Lebens gewährleistet".

Linke Politikerinnen protestierten massiv gegen das Urteil. Es sei unmenschlich, Frauen zu zwingen, unheilbar kranke Kinder zu gebären, um sie dann sterben zu sehen, erklärten sie etwa. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, sprach von einem "traurigen Tag für die Frauenrechte". Die Entscheidung des Verfassungsgerichts führe zu Abtreibungen im Untergrund und für jene, die es sich leisten könnten, im Ausland, twitterte sie.

Justizminister Zbigniew Ziobro unterstützte den Antrag der Abgeordneten. Das Leben beginne am ersten Tag der Schwangerschaft, und die Verfassung schütze es in jeder Phase, schrieb er dem Gericht als Generalstaatsanwalt. Der PiS-Abgeordnete Bartlomiej Wroblewski betonte bei der Verhandlung: "Die Diskriminierung aufgrund einer Funktionsfähigkeit ist nicht weniger beschämend als Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religion."

Zwei der 13 Richter verlasen abweichende Voten, wonach das bestehende Gesetz der Verfassung entspreche. Das Verfassungsgericht ist in Polen umstritten, weil die Regierungspartei Richter entließ und sie durch ihr nahestehende ersetzte. Auch EU und Europarat kritsierten dies massiv.  

Für ein Verbot von "eugenischen Abtreibungen" hatte auch der vom Parlament gewählte Beauftragte für Kinderrechte, Mikolaj Pawlak, plädiert. Menschen mit Trisomie 21 oder Down-Syndrom lebten in vielen Fällen nicht nur selbstständig, sondern veränderten sogar die Welt und inspirierten andere.

Gebetsnovene der polnischen Bischöfe

Die polnischen Bischöfe hatten vor dem Urteil eine Gebetsnovene zum Schutz des Lebens ausgerufen. Dem Vorsitzenden Erzbischof Stanislaw Gadecki ist die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes ein besonderes Anliegen. Im November 2019 bezeichnete er die "gesetzliche Erlaubnis zur Selektion aufgrund des Gesundheitszustands des noch ungeborenen Kindes" als "direkte Diskriminierung" kranker Kinder. Den regierenden Nationalkonservativen warf er Wortbruch vor, weil sie ihr Wahlversprechen nicht eingehalten hätten, das Leben ab der Empfängnis zu schützen.

Polen hatte von 1956 bis 1993 ein liberales Abtreibungsgesetz. Frauen in "schwierigen Lebensbedingungen" war ein Abbruch der Schwangerschaft erlaubt. In den 80er Jahren wurden bis zu 140.000 Abtreibungen pro Jahr verzeichnet. Nach Inkrafttreten des heutigen Gesetzes für "Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und Bedingungen für erlaubte Abtreibung" gab es zunächst nur noch sehr wenige registrierte Schwangerschaftsabbrüche. 2005 waren es 225; 2015 wurden mit 1.040 Schwangerschaftsabbrüchen erstmals mehr als 1.000 gemeldet. Seither änderte sich die Zahl nur wenig.

 

Stanislaw Gadecki, Erzbischof von Posen / © Paul Haring (KNA)
Stanislaw Gadecki, Erzbischof von Posen / © Paul Haring ( KNA )
Quelle:
KNA
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