Die katholischen Diözesen Aachen, Essen, Münster und Paderborn hatten bereits im Laufe der vergangenen Woche die Maskenpflicht im Gottesdienst ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen beschlossen.
Den neuen Vorgaben liegt die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW zugrunde, die seit dem 17. Oktober gilt. Auf sie machen auch die drei evangelischen Landeskirchen in NRW aufmerksam. Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen weisen ihre Gemeinden an, ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35 die Maskenpflicht in Gottesdiensten umzusetzen. Die Lippische Landeskirche spricht eine dringende Empfehlung zum Tragen der Maske aus.
Gemeindegesang bleibt erlaubt
In Absprache mit den Land NRW bleibt nach Angaben der Kölner Erzdiözese der Gemeindegesang weiterhin erlaubt. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 werde das Singen aber reduziert und die Zahl der Gottesdienstbesucher auf 250 beschränkt. Ausnahmen könne es für einzelne große Kirchen mit Hygieneschutzkonzept geben.
In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche während der ersten Corona-Welle entschieden, öffentliche Gottesdienste zeitweise auszusetzen. In anderen Bundesländern hatten dagegen die Regierungen Verbote ausgesprochen. Seit Mai dürfen wieder Besucher zu den Gottesdiensten in NRW kommen, aber unter Auflagen. Eine Maskenpflicht am Platz war von den Bistümern aber bislang nicht vorgegeben.
Die Kennzahl der Sieben-Tage-Inzidenz bezeichnet die Corona-Neuinfektionen in einem Kreis oder einer Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.