Bundestag will sich mit Ende von Staatsleistungen befassen

"Historische Gelegenheit"

Jährlich erhalten die Kirchen 550 Millionen Euro vom Staat als Entschädigung für enteignetes Kirchenvermögen.

Geldscheine / © Theera Disayarat (shutterstock)

In 20 Jahren soll Schluss damit sein, fordern FDP, Grüne und Linkspartei ein einem Gesetzesentwurf – und hoffen auf eine breite Mehrheit.

Der Bundestag will sich am Donnerstag mit einer möglichen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen befassen. Grundlage ist die Erste Lesung eines Gesetzentwurfs von FDP, Grünen und Linkspartei vom März. Er will die notwendigen Rahmenbedingungen für entsprechende Vereinbarungen zwischen den Bundesländern, die die Zahlungen leisten, und den Diözesen und Landeskirchen schaffen.

Die FDP hofft auf eine breite Mehrheit für den Gesetzentwurf über eine mögliche Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Der religionspolitische Sprecher FDP-Fraktion, Benjamin Strasser, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag), er erwarte, "dass CDU/CSU und SPD als Regierungsfraktionen jetzt nicht auf die Bremse treten, sondern dem Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen zustimmen". Der Entwurf biete eine "historische Gelegenheit", die fraktionsübergreifend genutzt werden sollte. Der Bundestag will sich am Donnerstag mit dem Thema befassen.

Der Gesetzentwurf gebe Ländern und Kirchen einen fairen Rahmen für Verhandlungen, so Strasser. Es sei nicht Ziel, dass Kirchen leichtfertig auf legitime Ansprüche verzichteten. "Wir wollen aber auch nicht, dass der seit über 100 Jahren bestehende glasklare Auftrag unserer Verfassung weiter nicht umgesetzt wird."

Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen. Auf dieser Grundlage erhalten die Kirchen derzeit insgesamt knapp 550 Millionen Euro jährlich. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.

Ablösesumme von rund zehn Milliarden Euro

Laut Gesetzentwurf soll sich die maximale Höhe der Ablöseleistungen am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren. Der daraus errechnete Wert beträgt das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlung, wobei das Jahr 2020 zugrunde gelegt werden soll. Der Wert der gesamten Ablöse würde sich demnach auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.

Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht ein Verfassungsauftrag, diese Leistungen abzulösen, den das Grundgesetz übernommen hat. Ein Grundsätzegesetz des Bundes kann lediglich den Rahmen für Verhandlungen zwischen den Ländern und den Kirchen schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Grundsätzegesetzes eigene Gesetze erlassen müssen; die Ablösung selbst muss laut dem Gesetzentwurf binnen 20 Jahren abgeschlossen sein.

 

Quelle:
KNA
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