Das sagte eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Sonntag. Die Gläubigen hätten weder Mund-Nasen-Masken getragen noch den erforderlichen Mindestabstand eingehalten. Gegen die erwachsenen Teilnehmer sei Anzeige wegen Ordnungswidrigkeiten erstattet worden.
Ein staatliches Gottesdienstverbot gibt es in keinem der 16 Bundesländer. Artikel 4 im Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit, wörtlich heißt es dort unter anderem: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Zu Weihnachten hatten allerdings vielerorts evangelische und katholische Gemeinden Präsenzgottesdienste abgesagt.
In katholischen Bistümern und evangelischen Landeskirchen keine größeren Corona-Ausbrüche bekannt
Kurz vor Weihnachten hatte auch die Polizei in Essen einen Gottesdienst einer freikirchlichen Gemeinde aufgelöst. Dort waren mehr als 80 Gläubige zusammengekommen, die gemeinsam sangen, keine Masken trugen und Abstände nicht einhielten.
In den vergangenen Wochen verwiesen die Kirchen stets auf ihre strengen Hygienemaßnahmen, die unter anderem Mindestabstände, Mund-Nasen-Schutz und den Verzicht auf Gemeindegesang vorsehen. Zudem wurden keine größeren Corona-Ausbrüche in Gottesdiensten in Verantwortung der katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen bekannt. Jedoch kam es zu Infektionsketten in einzelnen Freikirchen, die sich durch ein familiär geprägtes Gemeindeleben mit frommer Prägung auszeichnen.