Bistümer zahlen mehr als 19 Millionen Euro an Missbrauchsopfer

Anerkennungsleistungen für Betroffene

Ein Blick in die Diözesen: Die Bistümer in Deutschland haben bis Ende vergangenen Jahres mehr als 19 Millionen Euro an Opfer von Missbrauch in der Kirche gezahlt. Das ergab eine aktuelle Umfrage unter den 27 (Erz-)Diözesen.

Ballons erinnern vor dem Fuldaer Dom an die Opfer des Missbrauchs in der katholischen Kirche / © Ingo Brüggenjürgen (DR)
Ballons erinnern vor dem Fuldaer Dom an die Opfer des Missbrauchs in der katholischen Kirche / © Ingo Brüggenjürgen ( DR )

Insgesamt gingen mehr als 2.600 Anträge auf Anerkennungsleistungen bei den Bistümern ein, wie die Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) ergab.

Das Bistum Regensburg zahlte mit mehr als 9,6 Millionen Euro die höchste Summe unter den einzelnen Diözesen. Die Summe kommt laut Bistum durch die hohe Zahl der Fälle beim Knabenchor Regensburger Domspatzen zustande.

Zudem hatte das Bistum schon im vergangenen Jahr auf das neue System zur Anerkennung erlittenen Leids umgestellt, das die katholische Deutsche Bischofskonferenz erst Ende vergangenen Jahres für alle Bistümer beschlossen hatte, und zahlte rund 5,2 Millionen Euro an die bereits entschädigten Opfer nach. Die niedrigste Summe verbuchte das Bistum Görlitz mit 4.000 Euro. Dort ging bislang auch nur ein Antrag ein.

Neue Verfahrensordnung

Seit dem 1. Januar 2021 orientieren sich die Zahlungen an Missbrauchsopfer an zivilen Schmerzensgeldzahlungen. Betroffene sexualisierter Gewalt können bis zu 50.000 Euro als Einmalzahlung erhalten. Hinzu kommt die Übernahme von Therapiekosten. Auch Betroffene, die schon einmal Geld von einer Diözese erhalten haben, können einen erneuten Antrag stellen.

Eventuelle Zahlungen werden nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz mit der neuen Summe verrechnet. Allerdings haben bislang nur wenige Betroffene von der Möglichkeit des erneuten Antrags Gebrauch gemacht. 116 Anträge wurden seit dem 1. Januar gestellt, ergab die Umfrage, allerdings machten nicht alle Bistümer Angaben dazu.

Die neue Verfahrensordnung sieht außerdem vor, dass eine Unabhängige Kommission über die Anträge entscheidet. Die Diözesen leiten die Anträge an die Unabhängige Kommission weiter.

Mehrheit wendet keine Kirchensteuermittel auf

Die Mehrheit der Bistümer wendet laut der Umfrage keine Kirchensteuermittel für die Zahlungen auf. Fast überall werden dafür die Täter herangezogen. Wenn diese nicht mehr leben, wird das Geld aus dem Vermögen der Bistümer bezahlt. Im Bistum Magdeburg, im Erzbistum Hamburg und im Bistum Hildesheim floss Geld aus Kirchensteuermitteln für die Leistungen.

Im Bistum Erfurt war dies bislang nicht der Fall, wäre aber grundsätzlich möglich. In den Bistümern Mainz und Münster wurden in der Vergangenheit Kirchensteuern verwendet, nun aber nicht mehr.

Die 2018 veröffentlichte sogenannte MHG-Studie geht davon aus, dass zwischen 1946 und 2014 3.677 Minderjährige Opfer von Missbrauch im Bereich der Bischofskonferenz wurden.


Quelle:
epd