Der Erzbischof habe dafür Sorge getragen, dass Aktenvorgänge, die im Zuge eines Gutachtens untersucht wurden, der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangten, erklärte das Erzbistum am Mittwoch in Köln. Die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände und Anfangsverdachtsfälle sei von Anfang an Bestandteil der von ihm beauftragten unabhängigen Untersuchung gewesen.
Im Erzbistum Köln wird seit Monaten um die öffentliche Aufarbeitung früherer Fälle sexuellen Missbrauchs durch Geistliche gerungen. Dabei geht es auch darum, Verantwortliche zu benennen, die Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Ein erstes Aufarbeitungs-Gutachten hat Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält. Zugleich hat er ein zweites Gutachten angekündigt, das bis zum 18. März vorliegen soll.
Kontakt zur Staatsanwaltschaft
Das Erzbistum zitierte in seiner Stellungnahme aus den Aufträgen für beide Untersuchungen. Demnach sollten sowohl die ersten als auch die zweiten Gutachter verifizieren, "ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden". Der zweite Gutachter und Strafrechtler Björn Gercke habe im Auftrag des Erzbistums die Staatsanwaltschaft kontaktiert und sie "über sämtliche, sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt". Er stehe seit vergangenem Herbst in "regem Kontakt" mit der Ermittlungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit nach Medienangaben rund zehn Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Woelki, die häufig auf Strafvereitelung lauten. Der Ermittlungsbehörde zufolge kommen derzeit täglich neue Anzeigen hinzu. Daher sei nicht absehbar, wie lange die Prüfung dauern werde. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, nimmt eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Strafvereitelung bedeutet, dass die Aufklärung von Straftaten wissentlich verhindert wird. Kritiker werfen Woelki mangelnden Aufklärungswillen und schlechte Kommunikation vor.
Das Statement des Erzbistums im Wortlaut
"Die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände und Anfangsverdachtsfälle war und ist laut Auftrag von Anfang an Bestandteil der unabhängigen Untersuchung gewesen. Im Untersuchungsauftrag heißt es dazu wörtlich: "Die Gutachter sollen […] verifizieren, ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden […]." Dieser Auftrag wurde gleichlautend zunächst an die Kanzlei Westphal Spilker Wastl und später an die Kanzlei Gercke Wollschläger vergeben.
Parallel zu der Erstellung des Gutachtens hat Professor Dr. Gercke daher im Auftrag des Erzbistums Köln Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Professor Dr. Gercke hat die Staatsanwaltschaft über sämtliche, sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. Er steht mit der Staatsanwaltschaft bereits seit Herbst 2020 in regem Kontakt. Damit hat Kardinal Woelki explizit dafür Sorge getragen, dass sämtliche 236 Aktenvorgänge der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangen."