Verbindliche Aufarbeitungsstandards erst in 16 Bistümern

Noch ausbaufähig

Vor knapp einem Jahr hatte sich die katholischen Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung auf verbindliche Standards für eine unabhängige Aufarbeitung geeinigt. Noch ist dies nicht in jedem deutschen Bistum verankert.

Verbindliche Aufarbeitungsstandards erst in 16 Bistümern / © Volker Hartmann (dpa)
Verbindliche Aufarbeitungsstandards erst in 16 Bistümern / © Volker Hartmann ( dpa )

16 von 27 Bistümern haben die entsprechende Selbstverpflichtung erst unterzeichnet. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht von hr-info. Zu den Bistümern, die unterzeichnet haben, gehört auch das wegen seiner Missbrauchsaufarbeitung in der Kritik stehende Erzbistum Köln.

Strukturen für "transparente und unabhängige Aufarbeitung"

Die mit dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig geschlossene "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" war am 28. April veröffentlicht worden.

Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Bistümer, Strukturen zu schaffen, die eine "Verbindliche Aufarbeitungsstandards erst in 16 Bistümern gewährleisten". Ausdrücklich wird darin die Einbindung von Betroffenen verankert.

Weitere Bistümer bekunden Absicht

Laut hr bekunden 8 weitere Bistümer die Absicht, verbindliche Aufarbeitungsstandards "demnächst" zu akzeptieren. Drei Bistümer machten demnach keine Angaben. Auch das bestätigte die Bischofskonferenz. 21 Bistümer hätten inzwischen Aufarbeitungsprojekte in Gang gesetzt oder stünden kurz vor der Umsetzung. 19 von 27 Bistümern haben demnach einen Betroffenenbeirat eingerichtet beziehungsweise vorbereitet.


Quelle:
KNA
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