Nach Köln müssen nun auch andere Bistümer ausmisten

Gercke-Gutachten legt die Messlatte hoch

Lange schien Kardinal Woelki der Erzschurke im Drama um die Aufarbeitung von klerikalem Missbrauch zu sein. Doch nun geraten auch andere Bistümer ins Visier. Denn das Gercke-Gutachten hat die Messlatte recht hoch gehängt.

Autor/in:
Ludwig Ring-Eifel
Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Es war ein mittleres Erdbeben, das am Donnerstagmittag von Köln aus Erschütterungen durch die katholische Kirche in ganz Deutschland und bis nach Rom schickte.

Ein mehr als 800 Seiten umfassendes Gutachten der Kölner Strafrechtskanzlei Gercke & Wollschläger legte offen, wer in den vergangenen 40 Jahren in welchem Umfang seine Pflichten verletzt hat: Erzbischöfe, Generalvikare und Personalchefs hatten versagt, wenn es darum ging, Fälle sexuellen Missbrauchs von Geistlichen an Minderjährigen aufzuklären, zu melden und angemessen zu bestrafen.

Persönliche Konsequenzen in Köln und Hamburg

Als erster zog der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp persönliche Konsequenzen. Er gestand ein, dass er als Generalvikar unter Erzbischof Joachim Meisner mehrfach bei Missbrauchsfällen versagt habe, bat die Opfer um Verzeihung und kündigte ein Rücktrittsgesuch bei Papst Franziskus an.

Wenig später folgte der im Gutachten noch umfangreicher belastete heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße und bot dem Papst seinen Rücktritt an. Er hatte laut Gutachten in unterschiedlichen Funktionen in seiner Kölner Zeit insgesamt elf Mal nachweislich seine kirchenrechtlichen Pflichten verletzt.

Pflichtverletzungen in allen Bistümern?

Doch nicht nur Köln und Hamburg sind betroffen. Es war eine Nebenbemerkung des Gutachters Björn Gercke, die gleich in mehreren deutschen Bistümern geweihte Häupter aufschrecken ließ. Er gehe sicher davon aus, dass es Pflichtverletzungen wie die in Köln in fast allen Diözesen gegeben habe, erklärte Gercke und verwies darauf, dass man bei der Prüfung der Akten auch auf Bezüge zu den Bistümern Essen und Trier, sowie zu anderen Erzbistümern gestoßen sei.

"Wir schließen aus, dass es dort keine Pflichtverletzungen gab", merkte Gercke an.

Nachdem in Köln und Hamburg der Nachweis von Schlampereien und Pflichtverletzungen zur Ankündigung von Bischofsrücktritten geführt hat, liegt die Latte für andere Bistümer hoch. In einigen Diözesen, etwa in Aachen und in Limburg, haben Gutachter bereits die Namen früherer und heutiger Verantwortungsträger benannt. In den meisten Diözesen steht dieser entscheidende Schritt aber noch aus.

Weil aber das für die Kölner Vergangenheit diagnostizierte Chaos in vielen Bistümern herrschte und weil auch dort die Verantwortlichen oft überfordert waren, das Kirchenrecht nicht genau kannten und weil sie meist versuchten, den Ruf des Klerus zu retten anstatt sich den Opfern zuzuwenden, wären weitere Rücktritte in den kommenden Monaten keine Überraschung.

Mühsame und schmerzhafte Aufarbeitung

Es ist eher unwahrscheinlich, dass weitere Rücktrittsgesuche ohne Gutachter und ohne den Druck der Opferverbände zustande kommen. Das muss nicht einmal unbedingt am bösen Willen der Pflichtverletzer liegen. Viele können sich Jahrzehnte später schlichtweg nicht mehr an die Vorgänge erinnern - beziehungsweise daran, wie sie selbst agiert haben. Andere mögen die unangenehme Wahrheit aus dem Rückblick auf die eigene Amtsführung erfolgreich verdrängt haben.

Da die kirchliche Aktenführung nach Auskunft des Strafrechtlers Gercke oft mehr als lückenhaft ist, fehlen diese Erinnerungsstützen in vielen Fällen. Es wird also weiterhin findige Journalisten und noch findigere Gutachter brauchen, um die Fehler der Vergangenheit zu entdecken und die Verantwortlichen mit ihnen zu konfrontieren. Das wird mühsam und schmerzhaft, ist aber alternativlos.


Quelle:
KNA
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