Patriarch Rai lobt karitatives Engagement der Kirchen

Gute Zusammenarbeit

Der maronitische Patriarch Kardinal Bechara Rai hat die verschiedenen Kirchen, Ordensgemeinschaften und religiösen Einrichtungen für ihren karitativen Einsatz im Libanon gelobt. Das Land befindet sich seit 2019 in einer Krise. 

Libanesische Flagge / © Baly photo (shutterstock)

Angesichts der schwierigen Umstände durch die Corona-Pandemie sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Krise "wachsen unsere Schmerzen mit unserem hungrigen Volk, dem Geld, Brot, Nahrung und Medizin verwehrt sind", sagte er nach Patriarchatsangaben in seiner Gründonnerstagspredigt.

Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Patriarchat und den verschiedenen Einrichtungen gelinge es, die sozial-karitative Arbeit für den ganzen Libanon zu koordinieren. Gleichzeitig erinnerte Rai die versammelten Priester und Bischöfe an ihre Verantwortung für die Familien und rief zum gemeinsamen Gebet um Gottes Unterstützung auf.

Krise im Libanon

Der Libanon befindet sich in einer der schwersten Krisen seit seiner Gründung. Seit Oktober 2019 halten Massenproteste gegen die politische Führungsriege, Missstände und Korruption im Land an.

Seitdem im Oktober 2019 die damalige Regierung von Ministerpräsident Saad Hariri auf Druck der libanesischen Protestbewegung zurückgetreten ist, gelingt es dem Land nicht, eine stabile neue Regierung zu bilden.

Starke Auswirkungen des Coronavirus

Die Coronavirus-Pandemie sowie eine verheerende Explosion im Hafen von Beirut mit 205 Todesopfern und tausenden Verletzten im vergangenen August haben die Lage zusätzlich verschärft. In den vergangenen 24 Stunden starben nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums 50 Menschen an dem Coronavirus. Es wurden knapp 3.400 neue Infektionen verzeichnet. Insgesamt starben seit Beginn der Pandemie 4.667 Menschen.

Zu Ostern gilt im Libanon laut Medienberichten seit Mittwochabend erneut ein 72-stündiger Lockdown. Von Samstagmorgen um 5.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 5.00 Uhr gilt eine Ausgangssperre mit wenigen Ausnahmen. Erlaubt bleiben Gottesdienste mit maximal 30-prozentiger Auslastung. Teilnehmer der Gottesdienste müssen zuvor eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


Quelle:
KNA
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