Das sagte Kostka am Mittwochabend in einer Online-Veranstaltung des Erzbistums Berlin. Auch kirchliche Dienste und Einrichtungen müssten sich der Frage stellen, wie sie den Wunsch von sterbewilligen Menschen ernst nehmen, denen ihre Hilfsangebote nicht ausreichten, betonte die Caritasdirektorin.
Sie könne sich zwar nicht vorstellen, dass etwa Pflegeheime ihres Wohlfahrtsverbandes einen assistierten Suizid anbieten. Wenn die Beihilfe zur Selbsttötung aber gesetzlich erlaubt werde, müsse auch die Caritas ausloten, ob und wie ihre Mitarbeitenden sterbewillige Menschen begleiten könnten, wenn sie die Neuregelung in Anspruch nehmen.
Die Leitende Koordinatorin im Hospizdienst des Unionhilfswerks, Ursula Rose, erklärte, dass ein Sterbewunsch zwar bei vielen Menschen in den Hintergrund trete, wenn sie wirksame Hilfen gegen Einsamkeit oder Schmerzen erhielten. Es gebe aber auch Fälle, in denen Menschen auch ohne medizinische Gründe "einfach nicht mehr leben wollen".
Wunsch nach Suzid nicht tabuisieren
Die Referentin für Altersvorsorge bei der Berliner Caritas, Jutta Windeck, plädierte dafür, in kirchlichen Einrichtungen den Wunsch nach einem Suizid nicht zu tabuisieren. Wenn Betroffene darüber sprechen könnten, könne es viel Druck bei ihnen wegnehmen. Auch der Leiter des Caritas-Hospizes Katharinenhaus in Berlin-Reinickendorf, Martin Wiegandt, forderte mehr Gesprächsangebote zu dem Thema in Pflegeeinrichtungen und Familien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid von 2015 aufgehoben. In einer Orientierungsdebatte beriet der Bundestag am Mittwoch über Möglichkeiten einer Neuregelung der Suizidbeihilfe. Überdies ist eine menschenwürdige Sterbebegleitung das zentrale Thema der laufenden "Woche für das Leben" der Kirchen.