Die Weimarer Republik (1918-1933) folgte auf das Deutsche Kaiserreich und gilt als erste parlamentarische Republik in Deutschland. Die Verfassung trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie umfasste verschiedene Aspekte, die dazu führten, dass die Republik politisch instabil war und in ihrem 14-jährigen Bestehen 20 Regierungen hatte.
Unter anderem hatte der direkt vom Volk gewählte Reichspräsident umfangreiche Machtbefugnisse: Er konnte den Reichstag auflösen, den Ausnahmezustand verhängen und Notverordnungen mit Gesetzescharakter erlassen. Aufgrund des Verhältniswahlrechts waren zahlreiche Parteien im Parlament vertreten und Koalitionsbildungen oft schwierig.
Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg zu hohen Reparationszahlungen. Auch waren viele Bürger mit der Leistung der jungen Republik unzufrieden. Zudem fehlte es an Wertschätzung für die Demokratie. Es kam zu zahlreichen Unruhen in der Gesellschaft sowie zwischen den Parteien.
Aus der Weimarer Republik ging das Nazi-Regime hervor: Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. In der Folge wurde die parlamentarische Demokratie in die NS-Diktatur umgewandelt.
Ins Grundgesetz (GG) wurden 1949 verschiedene Maßnahmen als Lehren aus "Weimar" aufgenommen, darunter die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen, ein konstruktives anstelle eines einfachen Misstrauensvotums zur Abwahl des Bundeskanzlers sowie die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Als Schutzvorrichtung wurde zudem die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) aufgenommen. Sie legt fest, dass bestimmte Elemente wie die Grundrechte, der föderale und demokratische Charakter und die Staatsform parlamentarische Republik nicht veränderbar sind. (kna)