Demnach ist es verfassungsgemäß, wenn ein Schulleiter auf Basis eines unabhängigen Mehrheitsbeschlusses der Schulgemeinschaft das Aufhängen eines Kruzifixes in Schulräumen verordnet. Dies gelte auch für Symbole anderer Religionen, so diese in der Klasse vertreten seien. Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte das Urteil.
In der Kruzifix-Frage sollte aber, so das Gericht in seinem Urteil weiter, "eine angemessene Lösung zwischen verschiedenen Positionen" gesucht werden. So habe ein Lehrer, wenn er gegen ein Kruzifix ist, zwar kein Vetorecht. Er sollte aber gehört und seine religiöse Freiheit respektiert werden.
Anordnung per Rundschreiben
Im konkreten Fall hatte der Schulleiter eines staatlichen Berufskollegs im umbrischen Terni per Rundschreiben angeordnet, das ein Kreuz aufhängt werden müsse. Dieses Vorgehen, so die Richter, entspreche nicht dem Gedanken einer "dialogischen Schulgemeinschaft", die nach einer gemeinsamen Lösung suche und dabei unterschiedliche Empfindlichkeiten respektiere. Daher sei die von der Schulleitung verhängte Disziplinarstrafe gegen den Lehrer nicht rechtens.
Ebenso wenig jedoch habe die Lehrkraft Anspruch auf eine Entschädigung. "Ein Kruzifix anzubringen, das in einem Land wie Italien mit dem dort gelebten Gemeinschaftsgefühl und kulturellen Traditionen verbunden ist, stellt keine Diskriminierung der Lehrkraft dar", urteilten die Richter abschließend.
Religionsfreiheit und gegenseitiger Respekt
Italiens Bischöfe begrüßten das Urteil. Die Richter des Obersten Gerichtshofs hätten bestätigt, dass das Kruzifix in den Klassenzimmern keine Spaltung hervorrufe, kommentierte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Stefano Russo. Damit erkenne der Gerichtshof die Bedeutung der Religionsfreiheit, den Wert der Zugehörigkeit und die Bedeutung des gegenseitigen Respekts an. Die Richter wiesen zugleich eine "säkularistische Vision der Gesellschaft zurück, die den öffentlichen Raum von jeglichem religiösen Bezug befreien will".