KNA: Am 1. Juni wurde die Reform veröffentlicht; nun tritt sie in Kraft. Welche Reaktionen haben Sie erhalten?
Pater Markus Graulich (Kirchenrechtler und Untersekretär des päpstlichen Rates für Gesetzestexte): Die Reaktionen waren durchgehend sehr positiv. Erstaunlicherweise hat es keine offiziellen Rückfragen gegeben. Anders als etwa 2015 bei der neuen Eheprozessordnung "Mitis iudex"; da gab es zwei Tage später ersten Rückfragen: Was heißt das? Wie kann man das umsetzen?
KNA: Es gibt erneut Kritik daran, dass man bei sexuellem Missbrauch weiterhin von "Verstößen gegen das sechste Gebot" spricht. Dies verschleiere, was da an Unrecht geschieht.
Graulich: Es gab den Vorschlag, vom "Verstoß gegen die Keuschheit" zu sprechen. Dies ist aber ein genauso unbestimmter Begriff und wird in der westlichen Tradition nicht verwendet. Der Begriff "delicti contra sextum" zieht sich seit langem durch die kirchenrechtliche und moraltheologische Literatur. Er ist gut definiert und so klar, dass man ihn anwenden kann, und gleichzeitig so unbestimmt, dass man sich nicht fragen muss: Fällt etwas nun darunter oder nicht?
Der Erlass "Vos estis lux mundi" über die Rechenschaftspflicht von Kirchenoberen verwendet "sexuelle Handlungen". Was aber ist mit Kinderpornografie? Was ist, wenn es zwar nicht zu sexuellen Handlungen kommt, sich jemand anderen gegenüber aber unangemessen sexuell konnotiert verhält? Das sind keine sexuellen Handlungen, würden aber unter das sechste Gebot fallen.
KNA: Was ist mit "Vergehen gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung"?
Graulich: Das ist ein Begriff, der im staatlichen Recht verwendet werden kann, im Kirchenrecht aber keine Basis hat.
KNA: Wo schaut jemand nach, was genau die katholische Kirche meint mit "Verstößen gegen das sechste Gebot"?
Graulich: Im Katechismus ist dies im Kapitel zum sechsten Gebot genau aufgeführt.
KNA: Was müssen ein Bischof, eine Ordensleitung, eine Bischofskonferenz nun tun?
Graulich: Sich vor allem mit dem neuen Text vertraut machen. Bisher war in vielen Fällen Strafe nur eine Möglichkeit. Jetzt muss bestraft werden, wenn die Schuld erwiesen ist. Die größte Schwierigkeit ist vermutlich der Mentalitätswandel zu verstehen, was Papst Franziskus meint, wenn er sagt, dass das Strafrecht auch ein Mittel der Pastoral ist.
KNA: Nach der Strafrechtsreform wird auch eine Reform des kirchlichen Prozessrechts gefordert. Ist da etwas geplant?
Graulich: Noch nicht. Wir müssen erst abwarten, welche Erfahrungen mit dem neuen Strafrecht gemacht werden. Man sollte lieber ein, zwei Jahre warten und kann dann an diese Fragen herangehen.
KNA: Die Strafrechtsreform hat sehr lange gedauert. Dass sich Dinge ändern mussten, war schon vorher absehbar. Haben Sie schon eine Änderung in der kirchlichen Rechtsprechung beobachtet?
Graulich: Missbrauch hat dazu beigetragen, aber sonst nicht.
KNA: Es ist die Rede von sexuellem Missbrauch, Amtsmissbrauch sowie geistlichem Missbrauch. Die ersten beiden Themen sind im neuen Strafrecht genauer geregelt. Nicht so der sogenannte geistliche Missbrauch. Wie sehen Sie als Jurist das?
Graulich: Geistlicher Missbrauch ist in der Tat noch nicht gut genug definiert. Allerdings gibt es im kirchlichen Recht bereits Elemente, die vor geistlichem Missbrauch schützen. Die müssten nur angewandt werden.
KNA: Etwa?
Graulich: Die Trennung zwischen "forum internum" und "forum externum". Was ich in der Beichte oder einem geistlichen Gespräch erfahre, darf ich nicht verwenden, wenn es um Fragen der Leitung geht - in einem Institut, einer Vereinigung, einer geistlichen Gemeinschaft. Wenn dort der Leiter Erkenntnisse aus einem geistlichen Gespräch verwendet, um Leitungsaufgaben zu verteilen. Das Dikasterium für Laien, Familie, Leben arbeitet an der Thematik, um bestimmte Pflöcke einzuschlagen. Um aber jetzt schon richtige Gesetze gegen geistlichen Missbrauch zu machen, ist das Phänomen noch zu kurz erkannt. In einigen Jahren kann man sich dessen sicher noch einmal neu annehmen.
KNA: Rechtstexte der Kirche sind öffentlich, nicht aber ihre Strafverfahren. Dadurch fehlt die Möglichkeit, Verfahren, Urteile und ihre Begründungen zu vergleichen. Was aber wichtig wäre für eine größere Gerechtigkeit ...
Graulich: Das wäre wünschenswert, hat aber mit dem Strafrecht nur indirekt zu tun, beziehungsweise es ist dessen Anwendung. Wenn man Verfahren über einen langen Zeitraum vergleicht, ändern sich die Anwendungskriterien, da sich Gesetze, Haltungen und Umstände ändern.
Mit dem Ergebnis, dass bestimmte Delikte oder die Mitwirkung daran in früheren Jahrzehnten viel härter bestraft wurden - oder wie im Fall sexuellen Missbrauchs - umgekehrt früher viel milder.
KNA: Trotzdem ist mehr Transparenz notwendig?
Graulich: Ja schon; allerdings muss gegebenenfalls der Opferschutz gewährleistet bleiben.
KNA: Hat Ihr Dikasterium ein Monitoring geplant, um zu sehen, wie das neue Strafrecht umgesetzt wird und um Praxiserfahrungen zu sammeln?
Graulich: Wir fragen das bei den Ad-limina-Besuchen der Bischöfe ab. Unsere externen Konsultoren [Berater; Anm. d. Red.] weltweit geben Input aus ihren jeweiligen Ländern. Das haben wir im Blick. Zudem ist ein Leitfaden in Vorbereitung: Wie geht man mit dem neuen Recht um?
Das Interview führte Roland Juchem.