Berliner Senatorin gegen Verbot religiöser Symbole

"Nicht unter dem Label der Neutralität zu rechtfertigen"

Berlins neue Justizsenatorin Lena Kreck hat sich skeptisch zu einem generellen Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst geäußert. Sie wolle sich für "einen diskriminierungsfreien Zugang" zur Beamtenlaufbahn einsetzen.

Frau mit Kopftuch / © Harald Oppitz (KNA)
Frau mit Kopftuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Der "Berliner Morgenpost" (Samstag) sagte die frühere Professorin für Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Berlin, das entsprechende Neutralitätsgesetz werde in der Öffentlichkeit "als Kopftuchverbot rezipiert". Daran zeige sich, dass in der Umsetzung "spezifische religiöse Symbole aus dem öffentlichen Bild zurückgedrängt werden".

Die Linken-Politikerin fügte hinzu: "Die Diskriminierung bestimmter Religionen ist aber nicht unter dem Label der Neutralität zu rechtfertigen." Sie wolle sich dafür einsetzen, "dass die Neutralität auch dadurch sichergestellt ist, dass es seinen diskriminierungsfreien Zugang zur Beamtenlaufbahn auch in Justiz und Schule gibt".

Entscheidung von Bundesverfassungsgericht steht noch aus

Berlin wartet in der Frage des Neutralitätsgesetzes auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die frühere Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte dem Gericht das bestehende Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen vorgelegt.

In seinem Koalitionsvertrag hatte sich der neue rot-grün-rote Berliner Senat darauf verständigt, das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 gegebenenfalls an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Das Berliner Landesgesetz sieht unter anderem ein generelles Kopftuchverbot für Angestellte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrerinnen in allgemeinbildenden Schulen vor.

Berliner Neutralitätsgesetz

Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verpflichtet Beschäftigte des Landes in den Bereichen, in denen die Bürgerinnen und Bürger "in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen" sind, zur Zurückhaltung in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. So dürfen sie in Rechtspflege, Justizvollzug und Polizei in der Regel keine auffallenden Kleidungsstücke und Symbole tragen, die "eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren".

Eine Frau mit Kopftuch am Bundesarbeitsgericht / © Martin Schutt (dpa)
Eine Frau mit Kopftuch am Bundesarbeitsgericht / © Martin Schutt ( dpa )
Quelle:
epd
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