In Bayern wird eine höchstrichterliche Entscheidung zum Kirchenasyl erwartet. Für den 25. Februar ist am Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg eine Revisionsverhandlung anberaumt. Das bestätigte der Münchner Rechtsanwalt Franz Bethäuser am Montag.
Bethäusers Mandant, der Münsterschwarzacher Benediktinermönch Abraham Sauer, war im April 2021 vom Amtsgericht Kitzingen mit Verweis auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen worden. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt
Zuletzt gab es außer im Fall des Ordensmannes zwei weitere Urteile in Franken gegen Kirchenangehörige wegen der Gewährung von Kirchenasyl. Kurz nach Sauer erhielt in Würzburg eine Schwester der Oberzeller Franziskanerinnen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet, dass die Strafe nicht verhängt wird, wenn die Ordensfrau in der Bewährungszeit straffrei bleibt. Auch hier ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Verhandlungstermin stehe noch aus, sagte Bethäuser, der auch Schwester Juliana Seelmann vertritt.
Vor allem in Bayern Strafverfahren wegen Kirchenasyl
Ebenfalls eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sprach das Amtsgericht Bayreuth im November gegen Pastor Stefan Schörk von der evangelisch-methodistischen Kirche aus. Im September 2019 stellte das Amtsgericht in Sonthofen ein Verfahren gegen den evangelischen Pfarrer von Immenstadt, Ulrich Gampert, wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße ein. Außerdem sind weitere Verfahren anhängig, unter anderem gegen die oberfränkische Benediktineräbtissin Mechthild Thürmer.
Sowohl die katholischen Bischöfe in Bayern als auch der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hatten immer wieder ihre Solidarität mit den Betroffenen erklärt. In keinem anderen Bundesland werden so häufig Strafverfahren wegen des Kirchenasyls geführt.