"Mit der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen wird ein essenzieller Baustein im Schutzkonzept für das ungeborene Leben geschliffen", bemängelte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski am Freitag. Es sei unklar, wie der Schutz des ungeborenen Lebens nicht beeinträchtigt werden solle, wenn die Werbung dafür im Zuge der Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch erlaubt werde.
Weitere Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens
Kaminski bezeichnete es als "steile Behauptung", dass diejenigen, die eine bestimmte Dienstleistung anbieten, darüber objektiv und sachlich informieren würden. Vielmehr werde die Abschaffung des Werbeverbots eine "weitere Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens" nach sich ziehen.
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Wegfall des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch auf den Weg gebracht. Nun sind der Bundestag und der Bundesrat am Zug. Die Regelung untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Uneingeschränktes Lebensrecht eines jeden Menschen
ALfA ist nach eigener Darstellung ein von politischer oder religiöser Anschauung unabhängiger Verein mit rund 11.000 Mitgliedern, der für das uneingeschränkte Lebensrecht eines jeden Menschen eintritt.