"Ich finde, eine Frau im Schwangerschaftskonflikt hat das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft. Sie hat auch das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens eigenständig im Internet zu suchen", schreibt Käßmann in der "Bild am Sonntag".
Keine herkömmliche Dienstleistung
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte den entsprechenden Referentenentwurf vorgestellt. Inhaltlich untersagt der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Abtreibung nicht als normale Dienstleistung angesehen wird.
"Extrem bedrängende Situation"
Käßmann betont, es gehe nicht um Werbung, "sondern schlicht um Information". Derzeit hätten Betroffene kaum eine Chance, "sich - wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff - im Internet selbst zu informieren". Dabei gebe es viele Gründe, "warum eine Schwangere keinen Weg sieht mit einem Kind und überlegt abzutreiben". Ungewollt schwanger zu sein, sei eine "extrem bedrängende Situation".
Sie freue sich über jedes Kind, das geboren werde, schreibt die evangelische Theologin weiter. "Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie."