Weniger Corona-Bestimmungen in NRW-Bistümern? 

Leichte Lockerungen

Das Inkrafttreten der neuen nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung hat im Bistum Münster und anderen katholischen Bistümern in NRW zunächst kaum Auswirkungen. Darauf haben sich die Generalvikare in NRW geeinigt.

 Messdiener
 / © Lars Berg (KNA)
Messdiener / © Lars Berg ( KNA )

Bis zum 2. April gelten für reguläre Gottesdienste weiter keine Zugangsbeschränkungen. Maskenpflicht und Abstandsempfehlungen bleiben bestehen, wie es auf der Webseite des Bistums Münster heißt. Auf die neuen Bestimmungen haben sich laut der Diözese die nordrhein-westfälischen Generalvikare verständigt.

Sonder-Bestimmungen für Ostergottesdienste

Über gesonderte Bestimmungen für die Ostergottesdienste werde erst nach dem 2. April entschieden. Die Weihwasserbecken können den Angaben zufolge ab Ostern wieder befüllt werden. Auch dürfe die Weihe des Taufwasser in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde wie gewohnt erfolgen.

Für besondere Feste wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen werde eine 2G- oder 3G-Regelungen empfohlen, hieß es. So könnten Abstände reduziert und die Teilnehmeranzahl erhöht werden. Für Gottesdienste im Freien entfalle die Maskenpflicht.

Hintergrund: Neue Corona-Schutzverordnung in NRW

In Nordrhein-Westfalen gelten seit Mitte März auch für Ungeimpfte keine Corona-Kontaktbeschränkungen mehr. Ebenso sind Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen entfallen. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkaufen und in Schulen - ist dagegen bis zum 2. April verlängert worden. In Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie bleibt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) vorerst erhalten.

Eine Maske liegt auf einem Stuhl am Altar während einer Messe / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Maske liegt auf einem Stuhl am Altar während einer Messe / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA