Bis zum 2. April gelten für reguläre Gottesdienste weiter keine Zugangsbeschränkungen. Maskenpflicht und Abstandsempfehlungen bleiben bestehen, wie es auf der Webseite des Bistums Münster heißt. Auf die neuen Bestimmungen haben sich laut der Diözese die nordrhein-westfälischen Generalvikare verständigt.
Sonder-Bestimmungen für Ostergottesdienste
Über gesonderte Bestimmungen für die Ostergottesdienste werde erst nach dem 2. April entschieden. Die Weihwasserbecken können den Angaben zufolge ab Ostern wieder befüllt werden. Auch dürfe die Weihe des Taufwasser in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde wie gewohnt erfolgen.
Für besondere Feste wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen werde eine 2G- oder 3G-Regelungen empfohlen, hieß es. So könnten Abstände reduziert und die Teilnehmeranzahl erhöht werden. Für Gottesdienste im Freien entfalle die Maskenpflicht.