Nach begründeten Schätzungen stieg ihre Zahl in den vergangenen Jahren auf derzeit annähernd drei Millionen, wie der langjährige Generalsekretär der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD), Nikolaj Thon, in einem Beitrag für den Fachdienst "Ökumenische Information" der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ausführt.
Die Zahlen beziehen sich auf die sogenannte griechisch-orthodoxe Kirchenfamilie und enthalten nicht die Orientalisch-Orthodoxen wie die Kopten, Armenier oder Assyrer, die nicht Mitglied der OBKD sind.
Die größte Gruppe mit gut 900.000 Mitgliedern gehört demnach zur rumänisch-orthodoxen Kirche, gefolgt von fast einer halben Million Mitgliedern der russisch-orthodoxen Kirche und 470.000 Gläubigen der griechisch-orthodoxen Metropolie des Patriarchats von Konstantinopel. Rund 424.000 Mitglieder zählen die bulgarisch-orthodoxe Diözese und 410.000 das serbisch-orthodoxe Bistum. Hinzu kommen rund 106.000 Mitglieder der griechisch-orthodoxen Kirche von Antiochien und rund 30.000 der georgisch-orthodoxen Kirche. Weitere rund 100.000 Gläubige gehören zu nichtkanonischen Gemeinden wie vor allem der "Autokephalen Mazedonischen Orthodoxen Kirche" - deren Status sich durch die jetzt erfolgte Anerkennung der "Kirche von Ohrid" durch den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. künftig ändern dürfte.
Keine Kirchensteuern bei orthodoxen Bistümern
Da die orthodoxen Bistümer keine Kirchensteuer einziehen, werden ihre Mitglieder von den staatlichen Meldebehörden nicht erfasst. Thon stützt seine Analyse zum einen auf die Zahlen des Ausländerzentralregisters - in der Annahme, dass der Anteil der Orthodoxen unter den Migranten in der Regel etwa der gleiche ist wie in den Heimatländern. Demnach hat sich die Gesamtzahl orthodoxer ausländischer Staatsbürger seit 2013 von 1,31 Millionen auf etwa 2,2 Millionen Ende 2019 erhöht. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, die in keiner offiziellen Statistik auftauchen. Dazu gehören eingebürgerte Ausländer, (Spät-)Aussiedler, Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption erhalten haben, sowie die mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Kinder dieser Gruppen.