Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen den beschuldigten Priester der dringende Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil einer seinerzeit minderjährigen Person besteht, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte. Bischof Genn habe ihm per Dekret die Ausübung jeder priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeit untersagt.
Die Polizei in Borken bei Bocholt hatte den Angaben zufolge im Februar den Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings, darüber informiert, dass gegen den Priester wegen des Verdachts des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt wird.
Fälle verjährt
Die zuständige Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen aber wegen Verjährung eingestellt, hieß es.
Eine daraufhin eingeleitete kirchenrechtliche Voruntersuchung sei zu dem Ergebnis des dringenden Tatverdachts gekommen. Die Voruntersuchungsakte werde nun der zuständigen Kommission in Rom zur weiteren Prüfung zugeleitet. Der Interventionsbeauftragte Frings habe das Seelsorgeteam der Pfarrei, in der der Priester zuletzt tätig gewesen sei, über das Ergebnis unterrichtet.
Studienergebnisse am Montag
Das Bistum, das sich in Nordrhein-Westfalen über die drei Regionen Münster-Warendorf-Coesfeld, Borken-Steinfurt sowie Recklinghausen und Niederrhein erstreckt, lässt derzeit den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch katholische Priester im Zeitraum von 1945 bis 2018 von Historikern der Universität Münster wissenschaftlich aufarbeiten. Die Studienergebnisse sollen am kommenden Montag vorgestellt werden.