Der Apostolische Nuntius betonte in seiner Predigt, das Konkordat stehe am Anfang einer langen Reihe von Verträgen zwischen Kirche und Staaten.
"Klare Regeln über die wechselseitigen Kompetenzen"
Eterovic nannte es wichtig für die Kirche, dass der Staat die Religionsfreiheit sichere und dass es "klare Regeln über die wechselseitigen Kompetenzen von Kirche und Staat gibt". Das gelte vor allem für Gebiete, in denen beide tätig seien, etwa das Gesundheitswesen, die Bildung oder soziale Einrichtungen, so der Papstbotschafter.
In der Praxis zeige sich das etwa, wenn sich medizinisches Personal mit Bezug auf das Gewissen und christliche Moral nicht an Schwangerschaftsabbrüchen oder Sterbehilfe beteilige. An dem Festgottesdienst nahm auch der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf teil. Anschließend sprach der frühere Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof.
Sonderausstellung zum Fest
Mit dem Konkordat legten Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. am 23. September 1122 einen Machtkampf zwischen Papsttum und weltlicher Gewalt - den Investiturstreit - bei. Zuvor wurde mehr als ein halbes Jahrhundert um Macht und Einfluss gerungen.
Ein Hauptstreitpunkt war das Recht, Bischöfe einzusetzen. Im Wormser Konkordat verzichtete der Kaiser auf diese Investitur; dafür gewährte der Papst ihm Mitsprache bei der Auswahl der Personen. Das Wormser Museum Andreasstift zeigt zu den Ereignissen eine Sonderausstellung.