Laut Bundesgesundheitsministerium sind in dem Gremium 15 Frauen und drei Männer. Zu ihnen gehören die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, und die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig. Der Juristinnenbund hatte bereits ein Gutachten erstellt, wie Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden könnte.
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, durch eine Expertenkommission prüfen zu lassen, ob die Abtreibungsfrage auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Zudem soll sie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen (nicht-kommerziellen) Leihmutterschaft untersuchen. Die Kommission solle ihre Tätigkeit zeitnah aufnehmen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte erklärt, das Gremium solle nach seiner Konstituierung in einem Jahr Ergebnisse vorlegen.
Abtreibung derzeit rechtswidrig
Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Die Kommission soll nach Angaben des Bundesjustizministers aus zwei Arbeitsgruppen bestehen. Eine davon soll sich mit dem Paragrafen 218 befassen, die andere damit, wie betroffene Menschen unterstützt werden können.
Komplexe Fragestellungen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu, er sei "dankbar, dass sich 18 hochdekorierte Expertinnen und Experten bereiterklärt haben, in der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mitzuwirken". Dem Portal Spiegel Online sagte er weiter, es gehe um äußerst schwierige Fragen: "ob ein Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb der jetzt geltenden Gesetze möglich sein soll, ob Eizellspenden legalisiert werden und ob wir Leihmutterschaft erlauben". Ihm sei bewusst, damit eine emotionsgeladene Diskussion anzustoßen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte im Vorfeld mehrfach betont, dass sie in der Abtreibungsfrage eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches befürworte.