Es plädiert dafür, bei verantwortlichen Stellen wie der Deutschen Bischofskonferenz verbindliche Regeln zur Prävention, zur Aufklärung und zum Umgang mit Tätern zu etablieren.
Die Synodalversammlung fordert die Bischofskonferenz auf, eine Disziplinarordnung für Priester zu erarbeiten. Bischöfe sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, gegenüber Priestern, denen zwar kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte, die jedoch ein grenzwertiges Verhalten zeigen, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Ist die Täterschaft eines Klerikers nachgewiesen, brauche es eine per Dekret ausgesprochene Auflage zur Therapie. Außerdem soll für jeden Täter eine "Kontrollperson" eingesetzt werden, die die Therapieauflagen überprüft und den weiteren Berufs- und Lebensweg der Täter verfolgt. Dies sei in besonderer Weise auch bei Wechseln über Bistumsgrenzen hinaus zu beachten.
Prävention und Schutzkonzepte verbindlich umsetzen
Die Synodalversammlung beauftragt die Bischofskonferenz und den Laien-Dachverband ZdK, darauf hinzuwirken und zu überprüfen, dass in katholischen Institutionen und Verbänden Präventionsordnungen und Schutzkonzepte verbindlich umgesetzt werden. Zudem solle Präventionsarbeit fester Bestandteil der Priesterausbildung und der Ausbildung aller pastoralen Berufe werden. Neben einem Verhaltenskodex fordert das Papier eine verbindliche "Feedbackkultur", etwa durch regelmäßige Supervision in Teams. Auch sollten spezielle Männer-, Gewalt- und Konfliktberatungsstellen regelmäßig vorgestellt werden.
Der in Frankfurt verabschiedete Handlungstext trägt den Titel "Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und Umgang mit Tätern in der katholischen Kirche".