Wie das Bistum Essen am Wochenende mitteilte, war der Geistliche bereits Anfang März auf eigenen Wunsch hin im Zusammenhang mit Vorwürfen grenzverletzenden Verhaltens bis zum 30. Juni von seinen Aufgaben freigestellt worden.
"Ich bedaure, dass ich durch mein Verhalten Enttäuschungen und Irritationen verursacht habe", erklärte der Pfarrer nach der Entscheidung des Bischofs. "Ich bitte dafür ausdrücklich um Entschuldigung". Auch er selbst sei zu der Gewissheit gelangt, dass eine Rückkehr in seine bisherigen Aufgaben nicht gut wäre.
Glaubenskongregation empfahl nur Verweis
Bereits im Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Geistlichen eingestellt. Auch die Glaubenskongregation in Rom bestätigte nun laut Bistum, dass auch aus kirchenrechtlicher Sicht kein Straftatbestand vorliege. Allerdings empfahl sie Bischof Overbeck, gegenüber dem Priester einen Verweis auszusprechen.
Dies habe der Bischof auch getan und den Pfarrer angewiesen, "sich einem persönlichen Klärungsprozess zu unterziehen, um für die Zukunft grenzverletzende Verhaltensweisen auszuschließen".