Aus dem Protokoll zu einer außerordentlichen Online-Mitgliederversammlung des ACV geht hervor, dass das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters zum 30. Juni ordentlich gekündigt wurde, "um Schaden vom Verband abzuwenden".
Bei der Mitgliederversammlung stimmte niemand gegen diesen vorher gefassten Beschluss des Vorstands. Das Protokoll liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor.
Strafbefehl wegen Bildaufnahmen
Laut Staatsanwaltschaft Tübingen gibt es einen rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts Rottenburg gegen den Mann "wegen des Tatvorwurfs der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".
Personen gelten als vorbestraft, wenn die Strafe 90 Tagessätze übersteigt; bei ihm ging es um 50 Tagessätze.
Berichte über Werbung für Corona-Tests
Vorwürfe sexueller Grenzverletzungen beziehen sich auf die Zeit, als der Mann Lehrtätigkeiten an den Unis Tübingen und Frankfurt ausübte.
Zudem gibt es Medien-Veröffentlichungen dazu, dass der ACV werbend auf Corona-Tests einer Firma hingewiesen habe, bei der der Mann laut Homepage als Geschäftsführer tätig ist.
Beschuldigter sieht rufschädigende Kampagne
Auch diese Vorwürfe spielten bei der Mitgliederversammlung laut Protokoll eine Rolle.
Der vom ACV Gekündigte hat bislang nicht auf eine KNA-Anfrage reagiert. Gegenüber anderen Medien soll er von rufschädigenden Kampagnen gegen seine Person gesprochen haben.