Die Hinterbliebenenrente sei aber dringend notwendig, um Menschen nach dem Verlust des Ehepartners ein Mindestmaß finanzieller Sicherheit zu geben, erklärte KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth am Dienstag in Köln.
Gerade Familien mit minderjährigen Kindern stünden nach dem Verlust eines Elternteils häufig nicht nur vor großen emotionalen, sondern eben auch wirtschaftlichen Herausforderungen. "Die Abschaffung der Hinterbliebenenrente wäre für diese Familien ein Desaster."
Wirksames Mittel gegen Altersarmut
Außerdem sei die Hinterbliebenenrente nach wie vor ein wirksames Mittel gegen Altersarmut - gerade für Frauen, die nicht im ausreichenden Maße die Möglichkeit der Vereinbarung von Erwerbs- und Sorgearbeit hatten, betonte Flachsbarth. "Noch immer übernehmen Frauen einen Großteil unbezahlter Sorgearbeit. Darunter leiden die jeweiligen Rentenansprüche."
Mit der gleichen Bezahlung unabhängig vom Geschlecht, sowie einer gerechten Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit würde Altersarmut wirksam entgegengewirkt werden.
Der KDFB forderte daher eine Erhöhung des Freibetrags bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente sowie Verbesserungen zur Anrechnung von Pflegezeiten in der Rente, um insbesondere Frauen effektiv vor Altersarmut zu schützen.
Zuvor hatte die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, Überlegungen zur Abschaffung der Witwenrente ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen. Kritik kam aus den Reihen der Union. Auch eine Sprecherin der Bundesregierung erteilte den Vorschlägen eine Absage.