Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA erklärte am Dienstag in Bonn, dass das Landgericht Köln das Erzbistum Köln dazu verpflichtete, 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das Urteil wurde unlängst rechtskräftig.
Die dem Verfahren zugrundeliegende Ordnung gebiete es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, hieß es. Das Kölner Urteil falle zweifellos unter diese Kategorie.
Kommission legt die Leistungshöhe fest
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten.
Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bis Ende 2022 hatte sie rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen.