Staatsanwalt Alessandro Diddi habe vorverurteilend und suggestiv argumentiert, aber keine echten Beweise gegen Becciu präsentiert. Die Vorwürfe seien widerlegt; der Kardinal habe nicht einen Cent für persönliche Zwecke entwendet.
Kein Regisseur von Finanzgeschäften
Ähnlich argumentierte Beccius zweite Anwältin, Maria Concetta Marzo. Der Kardinal sei mitnichten der "Regisseur" von Finanzgeschäften gewesen, sagten die Verteidiger. Er habe eher eine administrative Rolle gehabt. Die Verantwortung für das fragliche Geschäftsgebaren habe unter anderen der frühere Verwaltungsleiter im vatikanischen Staatssekretariat, Alberto, getragen.
Verlustreiches Immobiliengeschäft
In dem Prozess geht es hauptsächlich um ein verlustreiches Immobiliengeschäft in London, das das vatikanische Staatssekretariat ab 2014 tätigte. Becciu hatte damals als sogenannter Substitut eine Schlüsselrolle in der Kirchenleitungsbehörde. Perlasca war ihm direkt unterstellt; heute tritt er als wichtiger Zeuge der Anklage und als geschädigte Partei in dem Prozess auf.
Mit Becciu steht erstmals ein Kardinal im Vatikan als Angeklagter vor Gericht. Am Mittwoch verfolgte er die Ausführungen seiner Verteidiger, ohne dabei größere Reaktionen zu zeigen.
Haft- und Geldstrafe gefordert
Vatikan-Staatsanwalt Diddi fordert für Becciu sieben Jahre und drei Monate Haft sowie eine Geldstrafe von rund 10.000 Euro wegenVeruntreuung, Amtsmissbrauchs und Verleitung zur Falschaussage. Auch den weiteren neun Angeklagten drohen Haft- und Geldstrafen.
Die Verteidiger des Kardinals werden am 6. Dezember erneut das Wort ergreifen. Dann stellt sich auch heraus, ob sie auf Freispruch plädieren. Das Urteil soll um den 16. Dezember fallen.