Keine Leistungen für Asylbewerber im Kirchenasyl andernorts

Binnenwanderung verhindern

Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, haben keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Ein Schlafsack liegt zwischen zwei Kirchenbänken / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack liegt zwischen zwei Kirchenbänken / © Harald Oppitz ( KNA )

Das wurde bereits im August im Rahmen eines Eilverfahrens in Celle entschieden, wie das Gericht am Dienstag bekanntgab. Geklagt hatte laut Gericht ein Ehepaar mit irakischer Staatsangehörigkeit, das aus Schweden nach Deutschland eingereist war. 

Die Asylanträge des Paares wurden - wie schon in Schweden - abgelehnt, Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos. Eine geplante Überstellung nach Schweden scheiterte daran, dass sich das Ehepaar nicht mehr in der ihm zugewiesenen Einrichtung in Sachsen-Anhalt aufhielt.

Eilverfahren vor dem Sozialgericht Bremen scheiterte

Das Ehepaar nahm stattdessen Kirchenasyl in einer evangelischen Gemeinde in Bremen in Anspruch und verlangte von dem zuständigen Landkreis in Sachsen-Anhalt Leistungen für Asylbewerber, insbesondere Geld für Bekleidung und Lebensmittel sowie etwaige medizinische Leistungen.

Der Lebensunterhalt könne nicht auf Dauer durch die Kirchengemeinde gesichert werden. Der zuständige Landkreis in Sachsen-Anhalt lehnte dies ab; ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Bremen scheiterte.

Das Landessozialgericht hat diese Entscheidungen nun bestätigt. Die Gewährung von Leistungen für Asylbewerber sei in diesem Fall an die Wohnsitzauflage geknüpft, so das Gericht.

Das Ehepaar könne seinen Lebensunterhalt sichern, indem es seinen Aufenthalt wieder nach Sachsen-Anhalt verlege. Im Kirchenasyl bestehe lediglich ein Anspruch auf die Übernahme der Reise- und Verpflegungskosten, um von Bremen nach Sachsen-Anhalt zurückzukehren.

Binnenwanderung von Asylbewerbern verhindern

Es sei der Wille des Gesetzgebers, eine unerlaubte Binnenwanderung von Asylbewerbern zu verhindern. Die Antragsteller hätten keine Gründe vorgebracht, warum eine Rückkehr nach Sachsen-Anhalt unzumutbar sein soll. Allein die Befürchtung, nach Schweden abgeschoben zu werden, sei dafür nicht ausreichend. 

Kirchenasyl

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt. Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten.

Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Schlafsack und ein Rucksack liegen auf einer Kirchenbank. Im Hintergrund steht ein Zelt. / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA