Der Sachverständige werde aber an der Sitzung am Mittwoch teilnehmen, teilte eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage mit.
Der 39-Jährige fordert vom Erzbistum München und Freising mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauch. Diesen hat Mitte der 1990er Jahre der damalige Pfarrer von Garching an der Alz an ihm begangen. Der Betroffene gibt an, das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen.
Verfahren gegen Benedikt XVI. weiter ausgesetzt
Zu den Beklagten zählen auch der Täter selbst und der inzwischen verstorbene frühere Papst Benedikt XVI., der von 1977 bis 1982 Münchner Erzbischof war. Das Verfahren gegen Letzteren ist nach Gerichtsangaben weiterhin ausgesetzt, da die Erben von Benedikt XVI. noch nicht bekannt seien.
Von dem Gutachten erhofft sich das Gericht Aufschluss darüber, "ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war". Außerdem sind weitere Zeugen geladen, um über die persönliche Entwicklung des Klägers ab dessen 11. Lebensjahr auszusagen. Auch der Kläger selbst soll angehört werden.