Es brauche für alle 20 Landeskirchen verbindliche Regeln, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag). "Ich finde es sehr gut, dass die hessische Landeskirche einen Sockelbetrag von 20.000 Euro für Betroffene von Missbrauch festgelegt hat, vielerorts sind es nur 5.000 Euro."
Zudem sollten Kosten für Therapieplätze und für Unterstützungs- und Hilfeangebote übernommen werden, sagte Claus. Sie plädierte ferner für "unabhängige Meldestellen und Ombudsstellen, damit Betroffene sich melden und auch miteinander in Verbindung treten können". Ein von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beauftragtes Forscherteam hatte am 25. Januar eine Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie vorgestellt. Demnach gab es von 1946 bis 2020 mindestens 2.225 Betroffene.
Claus für mehr anlasslose Daten-Speicherung
Im Kampf gegen Kindesmissbrauch befürwortet Claus eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten durch die Anbieter. "Unternehmen sollten Telekommunikationsdaten gesetzlich verpflichtend einige wenige Wochen lang speichern können", sagte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs den Funke-Zeitungen. "Das hilft Ermittlern ungemein, wenn sie einem Täter auf der Spur sind." Die Speicherung von Daten helfe auch, bisher unerkannte aktuelle Fälle aufzudecken.
Es gehe um die Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten, also der IP-Adresse als Nutzererkennung, erklärte Claus. "Mir haben Spezialeinheiten von Staatsanwaltschaften berichtet, dass es eine Vielzahl von Fällen von Missbrauch gibt, die sich nicht mehr ermitteln lassen, weil IP-Adressen oder E-Mail-Adressen fehlen."