Bistum Trier prüft Ausschluss eines AfD-Ratsmitglieds

Grundlage ist DBK-Erklärung

Das Bistum Trier prüft derzeit den Ausschluss eines saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten von seinem Amt als Mitglied im Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen (Saar). Wie lange das dauern wird, ist offen.

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch / © Daniel Karmann (dpa)
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch / © Daniel Karmann ( dpa )

Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat hätten den Ausschluss des Ratsmitglieds Christoph Schaufert beantragt und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg habe die Prüfung daraufhin beauftragt, sagte eine Bistumssprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zur Dauer des Verfahrens könne sie bisher noch nichts sagen. Zunächst hatte der Saarländische Rundfunk (SR) über den Vorgang berichtet.

Bistum Trier  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bistum Trier / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Grundlage für die Prüfung sind laut Bistum das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier, die Grundordnung sowie auch die jüngste Erklärung der Bischöfe "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". Diese Erklärung hatte die katholische Deutsche Bischofskonferenz Ende Februar veröffentlicht. 

"Nicht wählbar für Christinnen und Christen"

Darin heißt es, vor allem in der AfD dominiere inzwischen eine völkisch-nationale Gesinnung. Rechtsextreme Parteien sowie Parteien, die am Rande dieser Ideologie wucherten, könnten daher für Christinnen und Christen "kein Ort ihrer politischen Betätigung sein" und seien "auch nicht wählbar".

Die Erklärung der Bischofskonferenz hatte eine überwiegend positive Resonanz hervorgerufen. So hatte sich etwa die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, der Erklärung angeschlossen. Auch die katholischen Publizisten hatten die einstimmige Erklärung der Bischöfe gelobt.

Schaufert sagte dem SR, er halte das Vorgehen für eine "Unverschämtheit". Er sei sich keiner Schuld bewusst. Das Verfahren fuße nur darauf, dass er AfD-Mitglied sei.

Quelle:
epd