Der Vatikan hat das Verfahren zur Beurteilung übernatürlicher Phänomene vereinfacht und flexibler geregelt. Der Chef der obersten Glaubensbehörde der katholischen Kirche, Kardinal Victor Fernandez, stellte am Freitag in Rom neue "Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene" vor.
Demnach wird es für den zuständigen Ortsbischof einfacher, nach Berichten über mögliche Erscheinungen die Anerkennung für neue Wallfahrtsorte zu erteilen oder zu verweigern. Er muss nun nicht mehr verbindlich entscheiden, ob es sich tatsächlich um übernatürliche Phänomene handelt. Die Prüfung dieser Frage nahm nach den alten Normen von 1978 oft Jahre in Anspruch und führte mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen.
Sechs Einstufungen
Stattdessen kann ein Bischof jetzt für Wallfahrten und Gottesdienste an einem behaupteten Erscheinungsort ein "nihil obstat" ("nichts steht entgegen") erteilen oder eine andere kirchenrechtliche Einschätzung wählen. Das geschieht in Abstimmung mit der vatikanischen Glaubensbehörde. Insgesamt sechs Einstufungen sind möglich, von "nihil obstat" über "weiter beobachten" bis hin zum Verbot.
Als schärfstes Negativurteil ist auch weiterhin die offizielle Feststellung möglich, dass es an dem Ort keine übernatürlichen Ereignisse gab. In Europa ist der bekannteste Ort mit bislang ungeklärten Marienerscheinungen der Ort Medjugorje im heutigen Bosnien-Herzegowina.