Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut in einem Rechtsstreit gegen die "Bild"-Zeitung durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Köln wies am Donnerstag eine Berufung des Boulevardblatts gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurück. Damit darf die Zeitung nicht weiter behaupten, Woelki habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente, in denen es um sexuellen Missbrauch gehe, gekannt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Bild" kann Behauptungen nicht beweisen
Die Zeitung hatte 2021 auf ihrem Online-Portal berichtet, dass der Erzbischof zum Zeitpunkt der Beförderung eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein belastendes Gesprächsprotokoll aus dessen Personalakte gekannt habe.
Woelki hatte daraufhin gegen die "Bild" und deren Chefreporter, den Autor der betreffenden Artikel, geklagt. In dem anschließenden Verfahren hatte das Landgericht zwei Zeugen und Woelki persönlich unter Eid vernommen. Es kam zu dem Schluss, dass die "Bild" ihre Behauptung nicht beweisen könne. Die Beweisaufnahme und deren Bewertung durch die erste Instanz seien nicht zu beanstanden, urteilte nun das Oberlandesgericht.
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid laufen noch
Insbesondere sei zutreffend, dass die Angaben der beiden Zeugen nicht ergiebig gewesen seien. Auch die Würdigung der Aussagen Woelkis sei nicht zu beanstanden. Er habe erklärt, die Personalakte vor der Personalentscheidung nicht vorgelegt bekommen, keine Einsicht in die fraglichen Unterlagen genommen und auch die konkreten Inhalte nicht in Gesprächen vermittelt bekommen zu haben. Selbst wenn man Bedenken entwickeln könne gegen die Richtigkeit einzelner weiterer Angaben Woelkis, führe dies zu keiner anderen Beurteilung.
Solche Bedenken gibt es in der Tat: Die Aussagen des Kardinals führten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid, die derzeit noch laufen. Ein Ende ist laut der Behörde frühestens im Herbst zu erwarten.
Keine Revision, aber Beschwerde möglich
Eine Revision gegen das nun gefällte Urteil hat das Oberlandesgericht zwar nicht zugelassen. Dagegen könnte aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Wegen anderer "Bild"-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht bereits im vergangen Jahr in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.