Bischofskonferenz präzisiert Linie im Umgang mit Extremismus

Verhältnismäßigkeit berücksichtigen

Was tun, wenn kirchliche Mitarbeitende AfD-Mitglied sind oder mit extremistischem Gedankengut sympathisieren? Die katholischen Bischöfe haben jetzt mit Blick auf das Arbeitsrecht eine Orientierungshilfe veröffentlicht.

Bischöfe sitzen an Tischen im Tagungssaal während der Bischofsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischöfe sitzen an Tischen im Tagungssaal während der Bischofsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Deutsche Bischofskonferenz hat Leitlinien zum Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirche veröffentlicht, die Mitglied einer Partei mit extremistischen Positionen sind oder offen mit solchem Gedankengut sympathisieren.

Die Bischöfe betonen darin, dass niemand per se von Ämtern oder Diensten ausgeschlossen oder stigmatisiert werden solle, sondern stets eine Einzelfallprüfung erfolgen müsse, die auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtige.

Symbolbild Werbematerial der AfD in einer Kirche / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Werbematerial der AfD in einer Kirche / © Harald Oppitz ( KNA )

Mitentscheidend ist etwa, ob jemand in leitender kirchlicher Position ist oder in einem wertevermittelnden Job wie Pädagogen. Im gravierendsten Fall droht eine Kündigung.

Das Papier bezieht sich auf die Erklärung der katholischen Bischöfe vom Februar zum völkischen Nationalismus, in dem festgehalten ist, dass die Verbreitung rechtsextremer Parolen mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar ist. Ebenso seien "rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern", für Christen kein Ort der politischen Betätigung. Konkret hatten die Bischöfe damals schon die AfD genannt.

Auslegung des kirchlichen Arbeitsrechts

Die Erläuterungen nun sollen zur Auslegung des kirchlichen Arbeitsrechts dienen, der sogenannten Grundordnung. Es ist eine Art Orientierungshilfe, was als öffentlich wahrnehmbare "kirchenfeindliche Betätigung" zu bewerten ist, weil es im Widerspruch zur Werteordnung der katholischen Kirche steht. Es wird betont, dass sich die Anwendung nicht allein auf die AfD beziehe, der Zulauf zu dieser Partei aber Anlass sei.

Den Bischöfen zufolge steht die Grundausrichtung der AfD in diametralem Kontrast zum christlichen Menschenbild. Entsprechend dekliniert das Papier die Leitlinien am Beispiel dieser Partei durch.

Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht (KNA)
Diskussion um kirchliches Arbeitsrecht / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Relevant seien etwa die Art der Betätigung für oder in der AfD sowie eine mögliche Einstufung des entsprechenden Landesverbandes vom Verfassungsschutz als rechtsextrem. In den vergangenen Monaten waren bereits mehrere Streitfälle aufgetaucht bezüglich der Vereinbarkeit einer AfD-Mitgliedschaft und einem Amt in der Kirche.

Bei Ehrenamtlichen gelten laut Papier für diejenigen strengere, an Hauptamtlichen orientierte Kriterien, die Mitglied in hohen kirchlichen Gremien mit juristischer Verantwortung sind, etwa im Diözesansteuerrat, Verwaltungsrat oder Kirchenvorstand.

Die Erläuterungen, auf die sich die Bischöfe verständigt haben, sind nicht rechtsverbindlich für die einzelnen Bistümer. Jeder Bischof kann selbst entscheiden, ob er sie in seinem Bistum so anwendet und entsprechend in Satzungen und Ordnungen für sein Bistum festschreibt.

Deutsche Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe in Deutschland. Sie leiten als Ortsbischöfe eines der 27 Bistümer oder unterstützen als Weihbischöfe. Insgesamt gehören ihr derzeit (September 24) 61 Mitglieder an.

Ebenfalls zur Konferenz gehören - auch wenn sie nicht Bischöfe sind - Diözesanadministratoren, die ein Bistum nach Rücktritt oder Tod eines Ortsbischofs übergangsweise verwalten.

Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht (KNA)
Logo der Deutschen Bischofskonferenz auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Julia Steinbrecht ( KNA )

 

 

Quelle:
KNA