Juristin lobt neues Kirchenrecht im Kampf gegen Missbrauch

Hoffnung für eine gerechtere Zukunft der Kirche

Wenn die Kirche es ernst meint mit dem Kampf gegen Missbrauch, muss sie nicht nur die Täter bestrafen, sondern auch ihr Recht ändern, meint Anwältin Maud de Boer-Buquicchio. Auf dem Weg dorthin sei sie schon weit vorangekommen.

Pressekonferenz mit Vorstellung des ersten Jahresberichts der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen mit Juristin Maud de Boer-Buquicchio (2. v.r.) im Vatikan. / © Paolo Galosi/Romano Siciliani/KNA (KNA)
Pressekonferenz mit Vorstellung des ersten Jahresberichts der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen mit Juristin Maud de Boer-Buquicchio (2. v.r.) im Vatikan. / © Paolo Galosi/Romano Siciliani/KNA ( KNA )

Das durch Papst Franziskus veränderte Kirchenrecht trägt nach Ansicht der Menschenrechtsanwältin Maud de Boer-Buquicchio entscheidend zum Kampf der katholischen Kirche gegen Missbrauch in den eigenen Reihen bei. Bei einer Pressekonferenz der Päpstlichen Kinderschutzkommission sagte die niederländische Juristin am Dienstag im Vatikan, die Kirche könne mit dem neuen Ansatz, der sich auf die Menschenwürde der Opfer konzentriere, besser gegen die "Plage" des sexuellen Missbrauchs vorgehen.

Sie lobte die jüngsten Änderungen im katholischen Kirchenrecht, wonach der Missbrauch von Minderjährigen nicht mehr als Verstoß gegen die Sexualmoral gilt, sondern als Verletzung der Menschenwürde. Die Kinderschutzkommission, der sie selbst angehört, handle inzwischen in einem begrifflichen Rahmen, der sowohl mit gängigen Menschrechtsideen im internationalen Recht als auch mit der kirchlichen Lehre gut zusammenpasse.

Juristin Maud de Boer-Buquicchio ist Mitglied der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen. / © Paolo Galosi/Romano Siciliani/KNA (KNA)
Juristin Maud de Boer-Buquicchio ist Mitglied der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen. / © Paolo Galosi/Romano Siciliani/KNA ( KNA )

Vom Unrecht zum Recht

Dieses Denken werde im Völkerrecht als "Transitional Justice" bezeichnet. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Unrechtsregime durch die Herrschaft des Rechts abgelöst wird. Dies sei auch mit den katholischen Begriffen von Gerechtigkeit und Umkehr vereinbar. Es gehe dabei stets um die vier Begriffe Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und um die Veränderung der Institution in einer Weise, dass eine Wiederholung des Unrechts verhindert wird.

Für die Kirche bedeute dies: Nach einer Epoche, in der es immer wieder Fälle von Missbrauch gab und diese falsch behandelt und vertuscht wurden, sei nun eine neue Phase angebrochen. Jetzt sorgten Schutzmaßnahmen, Berichte über Verstöße, Untersuchungen und das Zugehen auf die Opfer dafür, dass es nur noch sehr wenige Missbrauchsfälle gebe, auf die man dann angemessen reagiere. Dies sei wie ein Übergang von der Finsternis ins Licht.

Päpstliche Kinderschutzkommission

Die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen, umgangssprachlich auch Päpstliche oder Vatikanische Kinderschutzkommission genannt, wurde im Jahr 2014 von Papst Franziskus zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung eingerichtet und ist seit dem Jahr 2015 tätig.

Symbolbild Missbrauch / © 271 EAK MOTO (shutterstock)
Quelle:
KNA