Ein katholischer Priester ist am Montag vom Amtsgericht Recklinghausen wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt worden. Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung aus. Zudem muss der Geistliche 450 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und sich einem Sexualtherapeuten vorstellen. Bei Bedarf ist er verpflichtet, sich einer Therapie zu unterziehen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei dem Mann rund 2.500 kinder- und jugendpornografischen Dateien gefunden wurden. Sein umfassendes Geständnis und seine offene Beantwortung von Fragen wirkten sich strafmildernd aus. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Strafmaß von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung gefordert.
Kirchenrechtliche Konsequenzen
Das für den Priester zuständige Bistum Münster kündigte an, nach dem staatlichen Prozess werde nun auch ein kirchenrechtliches Verfahren folgen. Der Priester bleibe bis zu dessen Abschluss suspendiert. Laut Bistum sieht das Kirchenrecht in solchen Fällen verschiedene Strafen vor, die bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand reichen können.
Die Ermittlungen gegen den Mann hatten bereits vor zwei Jahren begonnen. Das Bistum hatte ihn daraufhin zunächst vom Dienst suspendiert und später ganz vom Amt des Pfarrers entbunden. Im März dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Köln Anklage erhoben. Sie ist für den Fall zuständig, weil bei der Behörde eine landesweite Taskforce zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie angesiedelt ist.
Als Influencer aufgetreten
Der Verurteilte war vor dem Fund der Dateien im Netz als kirchlicher Influencer aufgetreten. Laut einem WDR-Bericht hat er sich in dieser Rolle modern gegeben und unter anderem dafür geworben, den sexuellen Missbrauch von Frauen und Kindern in der Kirche systematisch aufzuklären.