Grundlage seien umfassende und präzise Konzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können. Details über die Schutzkonzepte teilte die Staatskanzlei aber nicht mit.
Schutzvorkehrungen treffen
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben laut Landesregierung erklärt, die Schutzvorkehrungen etwa zur Einhaltung des Abstands bis zum 1. Mai vornehmen zu können. "Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise", erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).
Die Juden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes und die Christen auf die Ostergottesdienste verzichtet. Und die Muslime feierten den Auftakt des Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet und abendliche Begegnungen zum Fastenbrechen.
Zu keinem Zeitpunkt verboten
Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) betonte, mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung des Virus kämen die Religionsgemeinschaften "ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach".
Die Landesregierung weist darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt während der Corona-Krise verboten habe. Vielmehr habe sie es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.