Der Flüchtlingsdienst des katholischen Jesuiten-Ordens hat Kritik an der geplanten Verschärfung der Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen geübt. Aufgrund des Gesetzentwurfes seien "massive Grundrechtseinschränkungen" für Abschiebehäftlinge zu befürchten, heißt es in einer am vergangenen Montag veröffentlichen Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes an den Düsseldorfer Landtag. Die vorgesehene Verschärfung sei von dem zulässigen Haftzweck, nämlich der Sicherung der Abschiebung, nicht mehr gedeckt.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Konkret kritisieren die Jesuiten, dass Abschiebehäftlinge in NRW künftig bis zu eine Woche vom Recht auf Bewegungsfreiheit ausgeschlossen werden könnten. Dies gelte für Freizeit, Sport und die Teilnahme an Gottesdiensten ebenso wie für Telekommunikation, Postverkehr und Besuchsempfang. Eine so "weitreichende Grundrechtsbeeinträchtigung" sei "unverhältnismäßig". Bei der vorgesehenen Fixierung von Abschiebehäftlingen müsse der Gesetzgeber klar stellen, dass allenfalls eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben eine solche Maßnahme rechtfertige.
Unzureichendes Beschwerderecht
Zudem beklagt der Jesuiten-Flüchtlingsdienst, dass in dem Gesetzentwurf ein wirksames Rechtsmittel zur Überprüfung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fehle. Das dort aufgeführte Beschwerderecht sei völlig unzureichend. Hiernach müsse die Leitung der Abschiebeeinrichtung die von ihr zuvor selbst getroffenen Entscheidungen überprüfen. Dies sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und müsse dringend korrigiert werden.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst wurde durch den Jesuiten-Orden 1980 angesichts der Not vietnamesischer Bootsflüchtlinge als internationale Hilfsorganisation gegründet. Heute ist er in mehr als 50 Ländern tätig. In Deutschland setzt sich der Flüchtlingsdienst der Jesuiten für Abschiebungsgefangene, Asylsuchende, Menschen ohne Aufenthaltsstatus, Geduldete und Menschen im Kirchenasyl ein. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Seelsorge, Rechtshilfe und politische Fürsprache.